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Institutionen

Einrichtung des Verfassungsrats

In Anwendung von Artikel 5 des Dekrets über den Verfassungsrat hatte die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) die Aufgabe, den Verfassungsrat bei den ersten Schritten zu begleiten. Nachdem sie die konstituierende Session vom 17. Dezember 2018 organisiert hat, unterstützte und beriet sie das Übergangsbüro aktiv in seinen Aufgaben. Am 29. April 2019 hat sich das Plenum ein Reglement über die Funktionsweise der Institution gegeben und einen Generalsekretär ernannt. In der Session vom 5. Juni 2019 haben die Verfassungsrätinnen und -räte die Mitglieder des Präsidialkollegiums gewählt und die Mitglieder der thematischen Kommissionen sowie deren Präsidenten und Vizepräsidenten bestimmt.

Abstimmung vom 19. Mai 2019

Die Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a) wurde von 81,35 Prozent der Wähler angenommen. Konkret betraf die Revision die beiden folgenden Punkte: das Datum der konstituierenden Session des Grossen Rates und die Änderung der Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang bei den kantonalen Wahlen.

Eidgenössische Wahlen 2019

Die DIKA zieht eine sehr positive Bilanz der eidgenössischen Wahlen 2019. Obwohl es immer mehr Listen (40, das ist nationaler Rekord) und Kandidatinnen und Kandidaten gibt, ist der Wahlprozess ohne nennenswerte Probleme verlaufen. Dank der hervorragenden Organisation aller Walliser Gemeinden konnten die Ergebnisse, gegen die es keine Beschwerden gab, am Sonntagabend, den 20. Oktober 2019, vor 20 Uhr kommuniziert werden. Die sehr kurze Frist, das heisst, zwei Wochen zwischen den beiden Wahlgängen der Ständeratswahlen, um die Wahlzettel zu validieren, zu drucken und an die Gemeinden auszuliefern, vor der Zustellung des ganzen Wahlmaterials an die Bürgerinnen und Bürger, wurde eingehalten.

Aufsicht des Kantons über die Gemeinden

Professor Dr. Kurt Nuspliger, ehemaliger Staatsschreiber des Kantons Bern, der vom Staatsrat damit beauftragt wurde, die Aufsicht des Kantons über die Gemeinden zu analysieren, hat der Regierung seinen Bericht unterbreitet. Laut dem Experten haben die Gemeinden die Pflicht, die eigenen Angelegenheiten korrekt zu besorgen, auch wenn sie unter der Aufsicht des Staates stehen. Der Kanton soll erst eingreifen, wenn die Gemeinden ihren Aufgaben nicht oder nicht genügend nachkommen. Dennoch formuliert der Experte Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung der Aufsicht des Kantons über die Gemeinden. Die formulierten Empfehlungen werden derzeit von einer Arbeitsgruppe geprüft. 

Bericht über die Gemeindefinanzen 2017

Die Veröffentlichung des Berichts über die Gemeindefinanzen 2017 bezeugt eine sehr gute Finanzlage der Walliser Gemeinden, trotz immer noch hohen Investitionen. Diese günstige Situation wird auch von den Ergebnissen der Indikatoren des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung und der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden über die Kantonsfinanzen bestätigt.

Einführung von HRM2 in den Gemeinden

Das Jahr 2019 war auch geprägt von der ersten Umsetzungsphase, in der die Walliser Gemeinden und Burgergemeinden beim harmonisierten Rechnungsmodell von HRM1 auf HRM2 umstellen konnten. Nach einem Bericht der Arbeitsgruppe, die mit den strategischen Überlegungen zur Umsetzung von HRM2 beauftragt war, und nach Rücksprache mit dem Verband Walliser Gemeinden hat der Staatsrat es zehn Gemeinden erlaubt, vom Grundsatz der Rechnungslegung nach HRM1 abzuweichen und das Budget 2020 nach den neuen Normen des HRM2 zu erstellen. Die Gemeinden und Burgergemeinden, die per 1. Januar 2021 fusionieren, dürfen ab dem Budget 2021 dasselbe tun. Alle Walliser Gemeinden und Burgergemeinden müssen für das Budget 2022 dann von HRM1 zu HRM2 wechseln.