Plattform Wasser

Willkommen auf der Wasserplattform des Kantons Wallis, die Ihnen eine Fülle von Informationen über die Wasserressourcen und ihre verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten bietet.Viel Spass bei Ihrem Besuch!

Leitfaden für Gemeinden

 

 

   

Asset-Herausgeber

null Energiegesetz - Vernehmlassung zum neuen kantonalen Energiegesetz
Medienkonferenzen

Energiegesetz - Vernehmlassung zum neuen kantonalen Energiegesetz

18/06/2021 | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Der Staatsrat hat entschieden, das neue kantonale Energiegesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Nachdem die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 2004 stammen, ist man der Meinung, dass es dringend ein Gesetz braucht, das den heutigen Herausforderungen im Energiebereich gewachsen ist. Gemäss Entwurf sollen so die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt werden, die bereits in zahlreichen Kantonen eingeführt wurden. Das Gesetz beruht auf der breiten Zustimmung des Volkes zum eidgenössischen Energiegesetz sowie auf der kantonalen Energiestrategie 2060 «Gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung», bei denen die Energieeffizienz und die Förderung von erneuerbaren Energien zentral sind.

Der Staat Wallis ist weiterhin davon überzeugt, dass sich die Ziele der kantonalen Energiestrategie 2060 erreichen lassen, wenn die Behörden, die Akteure der Energiebranche und die Bevölkerung gemeinsam an einem Strang ziehen. So soll das neue kantonale Energiegesetz unter anderem:

  • eine sparsame und effiziente Energienutzung garantieren;
  • den Wandel hin zu einer Energieversorgung ermöglichen, welche vermehrt erneuerbare – und wann immer möglich einheimische – Energieträger sowie nicht vermeidbare Abwärme nutzt;
  • den Bau, den Betrieb, die Sanierung und den Unterhalt von Gebäuden und Anlagen fördern, deren Energieverbrauch und -verlust so gering wie möglich ausfallen.

Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors
Im Hinblick auf die Energiewende kommt dem Kanton, den Gemeinden und den halbstaatlichen Einrichtungen eine Vorbildfunktion zu, sei dies auf administrativer oder legislativer Ebene, bei der Realisierung oder Sanierung von Bauten sowie beim Betrieb von Immobilien. In diesem Zusammenhang sollen die Gemeinden dazu aufgefordert werden, die Einhaltung der Energiegesetzgebung stärker zu kontrollieren. Dies konkretisiert sich in stärkeren Kontrollen von Baubewilligungen, der Einflussnahme auf Unternehmensstrategien von im Energiebereich tätigen Betrieben mit kommunaler Beteiligung oder der Bildung von Energiekommissionen.

Kantonales Interesse
Wie im Gesetzesentwurf explizit festgehalten, ist die Nutzung von erneuerbaren und einheimischen Energieträgern ebenso von kantonalem Interesse wie die Energieeffizienz selbst. Wenn Behörden über ein Bau- oder Sanierungsprojekt entscheiden, sollen sie bei der Interessenabwägung ihr Interesse an der Realisierung des Vorhabens mit anderen kantonalen Interessen gleichstellen.

Leistungsstärkere Gebäude
Noch immer fallen weltweit knapp 50 Prozent des Endenergieverbrauchs auf Gebäude. Will man Neubauten energieeffizienter machen, sind neben einer besseren Wärmedämmung auch der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und die Deckung des eigenen Strombedarfs (durch Photovoltaikanlagen usw.) von zentraler Bedeutung.

Was den bestehenden Gebäudepark angeht, verzichtet der Staatsrat auf ein striktes Verbot von Öl- oder Gasheizungen. Werden solche Brenner aber ersetzt, dürfen nur Wärmeerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern eingebaut werden, sofern dies technisch möglich ist und die zusätzlichen Kosten nicht über 5 Prozent liegen.

Bestehende dezentrale Elektroheizungen (elektrische Heizkörper, Heizmatten usw.) müssen bei einem Ersatz des Heizsystems, aber spätestens innerhalb von 20 Jahren, aus dem Verkehr gezogen werden. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind bestehende Elektroheizungen in Zweitwohnungen, sofern diese mit einer smarten Heizungssteuerung ausgestattet sind, die sich aus der Ferne bedienen lässt.

Alles in allem geht es im Wesentlichen darum, die aus energetischer Sicht ineffizientesten Bauten zu verbessern und jede noch so kleine Gelegenheit zu nutzen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern.

Allgemein sehen diese Bestimmungen Abweichungen vor, so in besonderen Fällen oder speziellen persönlichen Situationen. So müssen auch die Möglichkeiten der Eigentümer, sich die notwendigen Investitionen leisten zu können, berücksichtigt werden, soll doch die Energiewende auch der sozialen Ebene von nachhaltiger Entwicklung Rechnung tragen.

Daneben erkennt der Kanton offiziell den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) als Energieetikette an. Das Label soll systematisch in Unterlagen genutzt werden, mit denen eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird.

Förderung von nachhaltiger Mobilität
Daneben will das neue Energiegesetz nachhaltige Mobilität fördern und Anreize zur Nutzung von energieeffizienten Fahrzeugen schaffen.

Dazu gehört, an geeigneten Standorten, wie Neubauten, Parkhäusern oder öffentlich zugänglichen Parkplätzen mit über 60 Einheiten, den Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu fördern.

Finanzhilfen zur Unterstützung der Energiewende
An der Möglichkeit, für die Sanierung des Gebäudeparks Finanzhilfen zu erhalten, wird festgehalten. Sie werden als unverzichtbar angesehen, um spontane Investitionsentscheidungen zu fördern und die gesetzlich geforderten Investitionen zu unterstützen.

 

Fotogalerie

Kontakt

Wählen Sie eine Option

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Frage. Sie werden innerhalb von 48 Stunden eine Antwort erhalten.