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Reglement

REGLEMENT DES KANTONALEN SPORTZENTRUMS OVRONNAZ VOM 15. JANUAR 2012

 

1. Einleitung

Dieses Reglement wird der Kursleitung gleichzeitig mit der definitiven Reservationsbestätigung des Sportzentrums zugestellt.

Alle Benutzer, die Kursleitung und Mieter verpflichten sich, das Reglement in Zusammenarbeit mit dem Verwalter strikte einzuhalten.

Ohne Absprache mit dem Verwalter sind keine externen Personen zum Sportzentrum Ovronnaz zugelassen. Jede Person, die im Sportzentrum übernachtet, hat die entsprechenden Kosten zu begleichen.

 

2. Meldung Kursantritt

Die Kursdirektion / der Mieter muss dem Sportamt bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung zurückschicken, wobei eine Kopie an den Verwalter des Sportzentrums, 1911 Ovronnaz (027 / 306 12 48) geht.

Das vorgesehene Programm wird gleichzeitig mit der vom Sportzentrum unterzeichneten Reservationsbestätigung verschickt und informiert über die genaue Teilnehmer- und Betreuerzahl.

Vorzeitige Anreisen müssen dem Verwalter des Sportzentrums (079/476 04 18) bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Grundsätzlich und ohne gegenteilige Anweisung des Verwalters dürfen angemeldete Personen am Vorabend vor Kursbeginn zwischen 20:00 und 22:00 Uhr anreisen.

Es wird kein Nachtessen angeboten.

 

3. Benutzung der Räumlichkeiten und Anlagen

3.1 Allgemeines

Grundsätzlich stehen den Benutzern alle Räumlichkeiten und Anlagen zur Verfügung.

Es kann jedoch vorkommen, dass die Anlagen von anderen Gruppen benutzt werden. In diesem Fall werden die Mieter direkt vom Verwalter informiert.

3.2 Turn- und Sporthallen

Die Turn- und Sporthallen dürfen nur bis 22:30 Uhr benutzt werden. Die Benutzer verräumen das Material nach jedem Gebrauch gemäss den Anweisungen des Verwalters. Das Material, das draussen verwendet wird, muss jeden Tag gereinigt werden.

Die Aussenturnschuhe dürfen nicht in den Sporthallen getragen werden.

Die Teilnehmer bringen entsprechend 2 Paar Turnschuhe mit.

Nicht erlaubt sind Nockenschuhe und Turnschuhe mit schwarzen Sohlen.

3.3 Sportplätze

Da die Rasenflächen stark genutzt werden und der Unterhalt der Rasen schwierig und teuer ist, sind Stollenschuhe nicht zugelassen. Erlaubt sind Nockenschuhe.

 

4. Ordnung und Sauberkeit

Die Kursleitung / der Mieter kontrolliert täglich die Ordnung und Sauberkeit der Zimmer und der anderen benutzten Räumlichkeiten. Ebenfalls sauber zu halten sind die Sportplätze und die Umgebung der Gebäude. Papier und andere Abfälle werden in den dafür bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt. Bei Kursschluss werden die Zimmer und die anderen Räumlichkeiten gemäss den Anweisungen des Verwalters in Ordnung gebracht.

 

5. Alkohol, Tabak, Drogen und Sanktionen

5.1 Alkohol und Tabak

Für die Teilnehmer von J+S-Kursen ist Rauchen und der Konsum von Alkohol in den Gebäuden und auf den Sportplätzen verboten.

5.2 Drogen

Der Kauf, Verkauf, Besitz und Konsum von Drogen auf dem gesamten Gebiet des Sportzentrums ist allen Personen verboten.

5.3 Sanktionen

Personen, die gegen Punkt 5.2 verstossen, werden aus dem Kurs ausgeschlossen und gemeldet.

 

6. Ausgangssperre

Minderjährige müssen bis spätestens 22:00 Uhr im Sportzentrum sein. Pro 15 Teilnehmer muss eine erwachsene Person anwesend sein, die die Verantwortung trägt. Volljährige Teilnehmer müssen bis spätestens 23:00 Uhr im Sportzentrum sein. Das Sportzentrum bleibt von 23:00 bis 06:00 Uhr geschlossen.

Während dieser Zeit ist der Zutritt verboten.

Personen, die zwischen 23:00 und 06:00 Uhr unbefugt das Sportzentrum betreten, werden unverzüglich verwiesen. Erwachsene Teilnehmer, die nicht im Sportzentrum übernachten werden, informieren die Kursleitung und den Verwalter, bevor sie das Sportzentrum verlassen.

 

7. Anstand und Benehmen

Personen, die die Ruhe und Ordnung stören oder in angetrunkenem Zustand erwischt werden, werden vom Kurs ausgeschlossen.

 

8. Verluste, Beschädigungen

Alles was verloren oder kaputt geht resp. beschädigt wird, wird der Kursleitung / dem Mieter vom Sportamt in Rechnung gestellt, wobei der Verwalter des Sportzentrums angehört wird.

 

Die Leitung des kantonalen Sportzentrums Ovronnaz
Der Chef des Sportamts

Grégoire Jirillo

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