menu
Bau und Renovation von Sportinfrastrukturen/Sportanlagen
Bau und Renovation von Sportinfrastrukturen/-anlagen
RECHTSGRUNDLAGE
Anhang 3 des Reglements über den Sportfonds vom 26. März 2014
HÖHE DER HILFE (IN %)
20 % der anerkannten Ausgaben, mit Obergrenzen je nach Infrastruktur/Anlage
ZIELPUBLIKUM
Kantonale Sportverbände und Clubs/Vereine, die Mitglied eines Verbands sind; Gemeinden oder öffentliche Gemeinwesen; spezielle Vereinigungen
VORGEHEN
Schriftliches Gesuch, zwingend vor Beginn der Arbeiten, zusammen mit den Detailplänen, dem Baubudget, dem Finanzierungsplan und der Vormeinung des kantonalen Dachverbands