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Weisungen über die Selbstkontrolle
Alle Beschaffungsverfahren müssen vom Auftraggeber dokumentiert und kontrolliert werden. Zur Hilfe werden in den Weisungen zur Bestimmung der Modalitäten der Selbstkontrolle und der Überwachung der Vergabeverfahren vom 23. Dezember 2011 die Kontrollberichte und Dokumente aufgelistet, welche verfasst werden und in jedem Vergabedossier enthalten sein müssen.