Arbeitnehmerschutz Formulare
Im Rahmen der Vergabeverfahren können einzig diejenigen Angebote berücksichtigt werden, deren Anbieter die Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz sowie die Arbeitsbedingungen einhält, welche in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen festgehalten sind, oder bei deren Fehlen die branchenüblichen Vorschriften festgehalten beachtet.
Da diese Bestimmungen für die ganze Schweiz als gleichwertig gelten, sind am Orte der Arbeitsausführung wie auch an deren Geschäftssitz oder Wohnort in der Schweiz anwendbar.
Jeder Anbieter muss sofern er nicht auf einer ständigen Liste eingetragen ist, seinem Angebot das entsprechende Formular, welches durch die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeisverhältnisse erstellt worden ist, sowie die aktuellen Bestätigungen beilegen.