Anzeige über die Einleitung eines Verfahrens
Anzeige über die Einleitung eines Verfahrens
Anzeige über die Einleitung eines Einladungsverfahrens oder eines freihändigen Verfahrens in Ausnahmefällen
Die Auftraggeber müssen dem Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten die Einleitung eines Einladungsverfahrens oder freihändigen Verfahrens in Ausnahmefällen anzeigen (Art. 20 kGIVöB).
Im Vergabedossier muss zudem die dem staatlichen Kontrollorgan erstattete Anzeige, entsprechend den Weisungen zur Bestimmung der Modalitäten der Selbstkontrolle und der Überwachung der Vergabeverfahren vom 23. Dezember 2011 im Vergabedossier, enthalten sein.
Das untenstehende Formular ermöglicht Ihnen, die Anzeige online vorzunehmen und für Ihr Vergabedossier auszudrucken.
Das Formular wird validiert, indem Sie am Formularende auf das Feld « senden » klicken. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Änderung Ihrer Angaben nicht mehr möglich ist, sobald das Formular validiert ist.