Telearbeit

Vereinbarkeit Beruf und Privatleben

Unabhängig von Alter oder Geschlecht ist der Arbeitnehmer von heute immer mehr auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance bedacht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben nimmt auch in der Personalpolitik des Staates Wallis eine wichtige Rolle ein. Deshalb bietet der Kanton seit 2007 seinen Mitarbeitern mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent die Möglichkeit, Telearbeit zu praktizieren. Von diesem Angebot machen derzeit 87 Mitarbeiter Gebrauch, darunter 48 Frauen und 39 Männer, was wiederum knapp 3 Prozent der Angestellten entspricht.

Um Telearbeit ausführen zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Dienststelle für Personalwesen stellt hierfür unterstützend eine Checkliste zur Verfügung. Allgemein muss sich die Tätigkeit für Telearbeit eignen, also keine physische Anwesenheit erfordern. Die Arbeitsergebnisse müssen zudem objektiv einfach messbar und das gegenseitige Vertrauen gegeben sein. Letzteres ist auch für Beda Albrecht, Chef der Kantonalen Steuerverwaltung, von grosser Bedeutung. In seiner Dienststelle gibt es einzelne Mitarbeiter, die Telearbeit betreiben. «Das Vertrauen ist die Grundvoraussetzung der Telearbeit. Sie kann nur Mitarbeitern angeboten werden, in die man vollstes Vertrauen hat.» Sei dies der Fall, erübrige sich eine genaue Kontrolle der Mitarbeiter.

Grundsätzlich darf der Telearbeiter seine Arbeitszeit zuhause frei einteilen. Die übliche Regelung betreffend Block- und Gleitzeit oder Arbeits- und Mittagspausen ist nicht anwendbar. Der Mitarbeiter muss seinen E-Mail- und SMS-Posteingang sowie die Voice-Mail aber mindestens zweimal täglich abrufen. Bei Beda Albrecht müssen die Mitarbeiter, die Telearbeit praktizieren, während ihrer Arbeitszeit erreichbar sein. Probleme habe es diesbezüglich noch nie gegeben. Jeder wisse auch genau, was zu tun sei und welche Arbeiten zu erledigen seien. Die Tage, an welchen zu Hause gearbeitet werde, seien allerdings geregelt. Der Telearbeiter steht ausserdem in der Pflicht, die Datensicherheit am Telearbeitsort zu gewährleisten. Er hat dafür zu sorgen, dass die Daten und Dokumente vor unberechtigtem Zugriff und Diebstahl geschützt sind und nicht unbefugt gelesen, verändert oder kopiert werden können.

Dass ein Mitarbeiter aufgrund der Telearbeit weniger Anschluss ans restliche Team fand und sich dadurch sozial isoliert hat, ist in Beda Albrechts Dienststelle bisher nicht vorgekommen. «Die meisten arbeiten einen oder maximal zwei Tage von zu Hause aus, die Mehrheit der Woche sind sie also im Büro.» Dasselbe gelte auch für Teilzeitarbeitende.

Wer sich für Telearbeit interessiert, findet auf der Intranetseite der Dienststelle für Personalwesen detaillierte Informationen zur Vorgehensweise. Nützliche Tipps für den Alltag im Home Office finden Sie ausserdem in der Rubrik «Ratgeber».

 

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