Berufliche Mobilität

Förderung durch den Staat

Der Staat Wallis fördert die berufliche Mobilität. Dies geschieht insbesondere im Rahmen einer Personalplanung, von Reorganisationen, von internen Stellenausschreibungen, von individuellen Gesprächen, des jährlichen Beurteilungsgesprächs und der Weiterbildung. Zur Prüfung der Wünsche und Möglichkeiten betreffend die berufliche Mobilität werden besonders die Leistungen, das Verhalten, die Kompetenzen und das Potenzial der Mitarbeiter berücksichtigt.

Die berufliche Mobilität erlaubt den Angestellten, sich beruflich weiterzuentwickeln und dem Arbeitgeber Staat Wallis die Nachfolge durch interne Angestellte zu sichern. Dazu zählt eine Versetzung ohne Lohnklassenwechsel im Anschluss an eine Änderung des Pflichtenhefts mit dem gleichen Verantwortungsniveau in derselben oder einer neuen ähnlichen Funktion innerhalb derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle oder die Versetzung mit Lohnklassenwechsel im Anschluss an eine Änderung des Pflichtenhefts mit einem höheren oder tieferen Verantwortungsniveau in einer neuen Funktion innerhalb derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle.

Bereits mehrmals von der beruflichen Mobilität profitiert hat Stéphanie Denis. Aufgenommen hat sie ihre Tätigkeit bei der Kantonsverwaltung im Jahr 2003. Zunächst war sie im damaligen Departement für Bildung, Kultur und Sport unter Staatsrat Claude Roch als administrative Mitarbeiterin beim Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten tätig. «Ich hatte oft mit Personaldossiers zu tun. So begann ich mich für den Bereich Human Ressources zu interessieren. Als sich dann 2009 eine freie Stelle als administrative Mitarbeiterin bei der Dienststelle für Personalmanagement anbot, habe ich mich umgehend beworben», blickt sie zurück. Während dieser Zeit konnte sie eine Weiterbildung im HR-Bereich absolvieren - eine von mehreren Weiterbildungen, die sie im Laufe der Zeit bereits wahrnehmen konnte. Die jeweils gewonnene Erfahrung und das angeeignete Wissen verhalfen ihr 2012 zur Anstellung bei der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Martinach. Dort war sie während sechs Jahren als Personalberaterin tätig. Seit Herbst 2018 ist Stéphanie Denis nun die Assistentin des Vorstehers des Departements für Volkswirtschaft und Bildung. «Ich rate allen, die eine berufliche Veränderung anstreben, sich erst einmal Gedanken zu machen, was man genau möchte. Danach ist es immer ratsam, die interne wie auch externe Stellenbörse zu konsultieren. Und dann heisst es einfach mutig sein und einen Versuch wagen.»

Auch Christine Genolet-Leubin hat dank der beruflichen Mobilität bereits verschiedene Bereiche innerhalb der Kantonsverwaltung kennengelernt. Sie arbeitet seit 2010 beim Staat Wallis. Erst war sie Leiterin des Lebensmittelinspektorats und des Mikrobiologielabors innerhalb der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. 2017 Wechselte sie zur Dienststelle für Umwelt, wo sie Adjunktin des Dienstchefs war. Als dieser 2019 die Kantonsverwaltung verliess, hat sie sich auf dessen Stelle beworben. Seit Januar 2020 ist sie nun Chefin der Dienststelle. «Ich finde, man muss einfach offen für Neues sein, Interesse zeigen und Kontakte pflegen, damit man rechtzeitig erfährt, wann eine interessante Stelle frei wird.»

 

Im Falle einer Versetzung in eine andere Dienststelle erfolgt diese aufgrund des Entscheids der zuständigen Anstellungsbehörde der neuen Dienststelle, in gegenseitigem Einverständnis, jedoch spätestens innert einer Frist von drei Monaten. Im Rahmen der beruflichen Mobilität werden die zu besetzenden Stellen in den Lohnklassen 11 bis 26 innerhalb der Kantonsverwaltung mittels Intranet der DPM (Interne Mobilitätsbörse) ausgeschrieben oder können auf Anfrage der zuständigen Anstellungsinstanz und im Einvernehmen mit der DPM, lediglich innerhalb und durch die Dienststelle ausgeschrieben werden. Mehr Informationen zur beruflichen Mobilität finden Sie hier.

 

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