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Vorsorge
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Die Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) bereitet sich auf die Umsetzung einer umfassenden Reform vor. Wir beantworten die sechs wichtigsten Fragen dazu.

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Sechs Fragen und Antworten
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Die Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) bereitet sich auf die Umsetzung einer umfassenden Reform vor. Im vergangenen Dezember verabschiedete der Grosse Rat das Gesetz, welches ab 2020 deren Umwandlung in eine Einheit mit zwei Kassen vorsieht. Warum braucht es diese Reform? Was ändert sich für die Versicherten? Wir beantworten die sechs wichtigsten Fragen zur PKWAL-Reform.

 

1 - Warum braucht es diese Reform?

Eine Strukturreform ist unerlässlich, um das langfristige Gleichgewicht der PKWAL zu gewährleisten. Mehrere Faktoren schwächen ihre finanzielle Situation:

  • Die Zinssätze sind niedrig; dadurch erzielt das von den Pensionskassen investierte Geld nicht die erwartete Rendite.
  • Aufgrund der erfreulicherweise höheren Lebenserwartung beziehen Pensionierte ihre Rente im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum. Daher sind die aktuellen Umwandlungssätze und die technischen Zinssätze zu hoch und nicht mehr realistisch.
  • PKWAL ist eine Pensionskasse, die über eine Staatsgarantie verfügt. Durch diese Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit ist eine vollständige Kapitalisierung nicht erforderlich. Die Kehrseite der Medaille ist, dass auf dem fehlenden Kapitalanteil nie eine Rendite erzielt werden konnte.
  • Die in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen gegenüber den Rentnern sind bedeutend.
  • Die Perspektiven für die aktiven Versicherten und neuen Mitglieder sind wenig attraktiv.
  • Die finanzielle Unterdeckung der PKWAL steigt weiter an. Wir müssen handeln.

 

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das zum Zeitpunkt der Pensionierung verfügbare Sparkapital in eine Jahresrente umgewandelt wird. Er wird durch die Lebenserwartung und die erzielte Anlagerendite am Kapitalmarkt bestimmt.

 

Technischer Zinssatz

Der technische Zinssatz gibt an, wie hoch die Verzinsung des Sparkapitals nach der Pensionierung sein muss, damit die Finanzierung der Rente weiterhin gesichert ist.

 

2 - Was sind die wichtigsten Änderungen?

  • Die PKWAL wird aus zwei getrennten Vorsorgekassen bestehen: einer offenen Kasse, die weiterhin neue Mitglieder aufnehmen wird, sowie einer zeitlich begrenzten geschlossenen Kasse.
  • Das Rentenalter wird zwischen dem 58. und 70. Lebensjahr flexibel werden.
  • Die Umwandlungssätze und technischen Zinssätze müssen gesenkt werden. Die neuen Sätze sind noch nicht bekannt. Sie werden von der PKWAL festgelegt, aber es ist keine Senkung vor September 2020 vorgesehen.
  • Es werden Kompensationsmassnahmen eingeführt, um die Auswirkungen tieferer Umwandlungssätze zu begrenzen. Der Rückgang der prognostizierten Renten sollte 7,5 Prozent nicht überschreiten.

 

3 - Für wen ist die offene Kasse, für wen die geschlossene Kasse?

  • Sämtliche Versicherten, die der PKWAL vor dem 1. Januar 2012 beigetreten sind, werden in der geschlossenen Kasse sein. Es handelt sich somit um Personen, die bereits vor diesem Datum beim Staat Wallis oder einer anderen der PKWAL angeschlossenen Institution gearbeitet haben, sowie um Rentner, die zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform eine Rente bezogen haben.
  • Die aktiven Versicherten, die der PKWAL nach dem 1. Januar 2012 beigetreten sind, werden der offenen Kasse angeschlossen.

 

4 - Ich gehöre der geschlossenen Kasse an. Was bedeutet das?

  • Die geschlossene Kasse behält ihren aktuellen Vorsorgeplan. Das bedeutet, dass der Beitrag des Mitarbeiters während seiner gesamten Laufbahn konstant bleibt. Was den Arbeitgeberbeitrag betrifft, ist dieser mit zunehmendem Alter progressiv (niedriger für die Jungen, aber höher vor dem Ruhestand). Der Verteilschlüssel bleibt bei einer vollen Laufbahn unverändert, 57 Prozent der Gesamtbeiträge werden vom Arbeitgeber und 43 Prozent vom Arbeitnehmer eingezahlt.
  • Die Staatsgarantie bleibt bestehen.
  • Bei der nächsten Senkung der Umwandlungssätze werden für die aktiven Versicherten in der geschlossenen Kasse Kompensationsmassnahmen greifen, die den Rückgang der prognostizierten Renten auf 7,5 Prozent begrenzen.
  • Während das ordentliche Rentenalter bei 62 Jahren bleibt (60 Jahre für das Personal der Kantonspolizei und der Strafanstalten), kann ein der geschlossenen Kasse angeschlossener Mitarbeiter von der Flexibilisierung des Rentenalters von 58 bis 70 Jahren Gebrauch machen. Für Personen, die über das ordentliche AHV-Alter hinaus arbeiten wollen (derzeit 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen), ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
  • Die AHV-Überbrückungsrente bleibt bestehen.
  • Die Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Rentnern werden eingehalten, ebenso wie die Garantien, die den Versicherten gewährt wurden, die am 1. Januar 2012 beim Wechsel vom Leistungsprimat (im Voraus festgelegte Rentenleistungen in Prozent des Gehalts) zum Beitragsprimat (Leistungen, die direkt von der Höhe der Beiträge abhängen) bereits bei der Kasse versichert waren. Dazu gehört auch, dass die Altersrente in Franken mindestens, wie sie am 31. Dezember 2011 vorgesehen war, beibehalten wird (statische Garantie).
  • Da die geschlossene Kasse keine neuen Mitglieder aufnehmen wird, wird ihre Mitgliederzahl mit der Zeit abnehmen, bis sie irgendwann keine Mitglieder mehr zählt. Sie wird dann folglich ihre Tätigkeit einstellen.

 

5 - Ich gehöre der offenen Kasse an. Was bedeutet das für mich?

  • Die offene Kasse wird über einen neuen Vorsorgeplan verfügen. Der Verteilschlüssel der Beiträge zwischen Arbeitgeber (57 Prozent) und Versichertem (43 Prozent) wird beibehalten. Aber die Sätze der Sparbeiträge werden konstant bleiben, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Den Versicherten wird eine Teilkompensation gewährt, proportional zu ihrer Zugehörigkeitsdauer zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform.
  • Die offene Kasse wird ohne staatliche Garantie funktionieren. Dafür wird sie vollständig kapitalisiert sein und über eine Wertschwankungsreserve von 15 Prozent verfügen.
  • Bei der nächsten Senkung der Umwandlungssätze profitieren aktive Versicherte der offenen Kasse, die vor dem 1. September 2018 angeschlossen waren, von Kompensationsmassnahmen, die den Rückgang der prognostizierten Renten auf 7,5 Prozent begrenzen.
  • Ein Mitarbeiter, welcher der offenen Kasse angeschlossen ist, kann von der Flexibilisierung des Rentenalters von 58 bis 70 Jahren Gebrauch machen. Für Mitarbeiter, die über das ordentliche AHV-Alter hinaus arbeiten wollen, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
  • Die AHV-Überbrückungsrente bleibt bestehen.
  • Das derzeitige Vorsorgeziel von 60 Prozent des versicherten Gehalts (47 Prozent des AHV-Lohnes) wird für die aktiven Versicherten der offenen Kasse nach einer vollen Laufbahn von 40 Jahren und beim Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beibehalten. Für das Sicherheitspersonal (Kantonspolizei und Strafanstalten) stimmt das Vorsorgeziel der offenen Kasse mit dem ordentlichen AHV-Alter abzüglich zwei Jahre, also 63 Jahre für Männer und 62 Jahre für Frauen, überein.

 

6 - Was sind die Vorteile dieser Reform?

  • Diese Reform ermöglicht es, die Probleme der Vergangenheit zu lösen. Der Staat Wallis wird seine «historischen Schulden» begleichen, da die Vorsorge des öffentlichen Dienstes des Kantons im Laufe der Zeit vollständig kapitalisiert sein wird.
  • Gegenüber den Versicherten der geschlossenen Kasse werden die in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen eingehalten.
  • Die anderen Versicherten, die der offenen Kasse angehören, werden weder durch den Umfang dieser Verpflichtungen noch durch die Unterdeckung  der aktuellen PKWAL bestraft. Sie profitieren von Anfang an von einer voll kapitalisierten Pensionskasse, die zunächst ausschliesslich aus aktiven Versicherten bestehen wird. Diese Kasse bietet potenziell attraktive Renditeerwartungen, die sie für andere Arbeitgeber attraktiv machen könnte.

 

Die Vorsorgeberater der PKWAL stehen Ihnen für Fragen, Informationen oder die Beurteilung Ihrer persönlichen Situation zur Verfügung.

Individuelle Finanzsimulationen kann die PKWAL erst dann durchführen, wenn sie die technischen Parameter, insbesondere die neuen Umwandlungssätze, festgelegt hat.

 

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