Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft leitet die Strafuntersuchungen, erlässt Einstellungsverfügungen und Strafbefehle und vertritt die Anklage vor den Strafgerichten.

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Zentrale Staatsanwaltschaft
Rue des Vergers 9
1950 Sion 2

T   +41 27 607 84 00
PC 17-119491-0

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
(sauf les jours fériés)
08h30 - 11h30 Uhr
14h00 - 17h00 Uhr

Gerichte

Die Walliser Gerichte haben Zivil-, Straf- und Verwaltungszuständigkeiten. Die Zivilgerichtsbarkeit wird durch die Gemeinderichter, die neun Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt.

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Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2

T   027 606 53 00

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Medienmitteilung

Strafuntersuchung - Yannick Buttet

05/12/2017 | Staatsanwaltschaft

Aufgrund verschiedener Medienanfragen bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis Folgendes:

  1. Sie ist mit einer Strafklage befasst, die von einer gebürtigen Walliserin gegen Yannick Buttet wegen Delikte gegen die Ehre und die Freiheit eingereicht worden ist. Das Verfahren findet seinen Fortgang.
  2. Sie hat von Amtes wegen eine Strafuntersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eröffnet im Nachgang zu Enthüllungen in einem Artikel der Zeitschrift Le Temps vom 30. November 2017 mit dem Titel « Des femmes dénoncent Yannick Buttet». Nach den ersten Erkenntnissen könnten gewissen Informationen, die dieser Zeitung zugekommen sind, aus polizeilichen Quellen stammen.
  3. Yannick Buttet wurde nicht einer Atemalkoholbestimmung unterzogen anlässlich der Ereignisse, die sich in der Nacht von 18. auf den 19. November 2017 in Siders zugetragen haben. Gemäss den ersten Untersuchungen der Staatsanwaltschaft hat die Polizei die einschlägigen Verfahrensbestimmungen beachtet. Der Einsatz wurde in einer ersten Phase von der Stadtpolizei geführt und anschliessend von der Kantonspolizei übernommen. Es konnte keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt werden. Im Übrigen handelte es sich nicht um einen Fall häuslicher Gewalt. Demzufolge haben der Dienstoffizier und die polizeilichen Einsatzkräfte zu Recht entschieden, dass sich eine Überprüfung des körperlichen Zustandes von Yannick Buttet nicht rechtfertige.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatanwaltschaft wird zur Zeit keine weiteren Informationen geben.

Sitten, den 5. Dezember 2017