2560 Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen sowie Sparzinsen

2560 Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen sowie Sparzinsen

Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Unfall-, die Krankenversicherung, sowie die Zinsen für Sparkapitalien des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Personen sind abzugsfähig.