2512a Kinderbetreuungskosten der eigenen Kinder

2512a Kinderbetreuungskosten der eigenen Kinder

Sowohl Verheiratete wie auch Alleinerziehende können für die Betreuung der eigenen Kinder pro Kind, welches das 14. Altersjahr nicht überschritten hat, einen Abzug von Fr. 3‘000.- geltend machen.