610 Renten, Leibrenten, Pensionen und andere Renten

Steuerbar sind alle Einkünfte aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge sowie aus Leibrenten und Verpfründungsverträgen, mit Einschluss von Kapitalabfindungen und Rückzahlungen von Einlagen, Prämien und Beiträgen, und die Leistungen aus reiner Risikoversicherung.