600 AHV- und IV- Renten

In dieser Rubrik sind nur die AHV- und IV- Renten zu deklarieren. Steuerfrei sind: die Hilflosenentschädigung der AHV, IV und SUVA; die Militärversicherungsrenten vor dem 1.1.1994; die Einkünfte aufgrund der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.