2100 Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

2100 Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

Laufende Beiträge 2. Säule (sofern diese nicht bereits abgezogen sind) und Einkaufsbeiträge des Steuerpflichtigen und der Ehefrau sind abzugsfähig. Selbständigerwerbende dürfen in dieser Rubrik jedoch nur den Privatanteil der eigenen Beiträge und gegebenenfalls derer des mitarbeitenden Ehegatten abziehen.