2515 Freiwillige Hilfe an betagten und und behinderten Personen

Freiwillige Hilfe an betagten und und behinderten Personen

Ein Steuerabzug von Fr. 5‘000.- wird denjenigen Steuerpflichtigen gewährt, welche betagte Personen im Alter von mindestens 65 Jahren oder behinderte Personen mit Anspruch auf eine Entschädigung für Hilfslosigkeit mittleren oder schweren Grades pflegen. Der Abzug wird gewährt, wenn die Pflege regelmässig erbracht wird und wenn feststeht, dass diese Person ohne die entsprechenden Hilfeleistungen in einem Pflegeheim oder in einer Institution untergebracht werden müsste; der Gesundheitszustand der Person und die erbrachte Pflegeleistung müssen durch einen Arzt oder das Sozialmedizinische Zentrum bestätigt werden (Formular ist rechts verfügbar). Wird die Pflegeleistung zwecks Verbleibs zu Hause durch mehrere Personen erbracht, wird der Abzug unter ihnen aufgeteilt.