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Allgemeine Informationen

Als öffentliches Register gibt das Grundbuch die Rechte an Grundstücken wieder (z.B. Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte).

Die verschiedenen Bestandteile des Grundbuchs halten die rechtliche Situation eines jeden Grundstücks fest: Das Tagebuch (darin werden die Anmeldungen chronologisch eingeschrieben), das Hauptbuch (Gesamtheit der einzelnen Grundstückblätter), die das Hauptbuch ergänzenden Pläne erstellt auf Grundlage der amtlichen Vermessung, die Belege (Kaufverträge, Dienstbarkeiten, usw.) und die Hilfsregister (Eigentümerregister, Gläubigerregister).