Rückreisevisum
RUECKREISEVISUM
Wenn eine Person sich ins Ausland begeben muss, kann es der Fall sein, dass sie in diesem Zeitpunkt nicht im Besitze ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist (zur Verlängerung eingereicht wurde, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde). Um Probleme, zur Rückreise in die Schweiz oder eines Transits an den Schengen-Grenzen zu vermeiden, kann die Person ein Rückreisevisum bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration verlangen.
Ein Rückreisevisum wird in folgenden Fällen erteilt:
- Todesfall eines Familienangehörigen des Gesuchstellers (Todesschein vorlegen)
- Krankheit/Hospitalisierung eines Familienangehörigen des Gesuchstellers (ärztliches Zeugnis vorlegen)
- wichtige berufliche Gründe (Beweise beilegen)
- Fehler, Verspätungen bei der DBM bei der Bewilligungsausstellung
- Falls dem Ausländer, dessen Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung hängig ist, der Aufenthalt in der Schweiz während des Verfahrens gestattet wurde (Art. 17 Abs. 2 AuG)
Unterlagen, welche für die Erstellung eines Rückreisevisums vorgelegt werden müssen:
- 1 Passfoto
- gültiger nationaler Reisepasses
- Begründung (gemäss den zuvor erwähnten Fällen)
- Visumantragsformular (am Schalter der DBM auszufüllen)
Dauer für die Erstellung eines Rückreisevisums:
- 1 Werktag
Kosten für die Erstellung eines Rückreisevisums:
- Rückreisevisum für Erwachsene: CHF 88.-
- Rückreisevisum für Kinder zwischen 6 et 12 Jahren: CHF 44.-
- Kostenloses Visum für Kinder unter 6 Jahren
Barzahlung in Schweizer Franken bei der Rückgabe des Passes
Kontakt
Christian Fragnière
027 606 55 87
christian.fragniere@admin.vs.ch