null Rückreisevisum

Rückreisevisum

RUECKREISEVISUM

Wenn eine Person sich ins Ausland begeben muss, kann es der Fall sein, dass sie in diesem Zeitpunkt nicht im Besitze ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist (zur Verlängerung eingereicht wurde, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde). Um Probleme, zur Rückreise in die Schweiz oder eines Transits an den Schengen-Grenzen zu vermeiden, kann die Person ein Rückreisevisum bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration verlangen.

Ein Rückreisevisum wird in folgenden Fällen erteilt:

  • Todesfall eines Familienangehörigen des Gesuchstellers (Todesschein vorlegen)
  • Krankheit/Hospitalisierung eines Familienangehörigen des Gesuchstellers (ärztliches Zeugnis vorlegen)
  • wichtige berufliche Gründe (Beweise beilegen)
  • Fehler, Verspätungen bei der DBM bei der Bewilligungsausstellung
  • Falls dem Ausländer, dessen Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung hängig ist,  der Aufenthalt in der Schweiz während des Verfahrens gestattet wurde (Art. 17 Abs. 2 AuG)

Unterlagen, welche für die Erstellung eines Rückreisevisums vorgelegt werden müssen:

  • 1 Passfoto
  • gültiger nationaler Reisepasses
  • Begründung (gemäss den zuvor erwähnten Fällen)
  • Visumantragsformular (am Schalter der DBM auszufüllen)

Dauer für die Erstellung eines Rückreisevisums:

  • 1 Werktag

Kosten für die Erstellung eines Rückreisevisums:

  • Rückreisevisum für Erwachsene: CHF 88.-
  • Rückreisevisum für Kinder zwischen 6 et 12 Jahren: CHF 44.-
  • Kostenloses Visum für Kinder unter 6 Jahren

Barzahlung in Schweizer Franken bei der Rückgabe des Passes

Kontakt

Christian Fragnière

027 606 55 87

christian.fragniere@admin.vs.ch