Diskriminierungsschutz
Diskriminierungsschutz
Die schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Menschen, die in der Schweiz leben, das Recht auf gleiche Behandlung (Artikel 8). Namentlich darf niemand wegen seiner oder ihrer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder Lebensform diskriminiert werden. Rassistische Diskriminierung ist in verschiedenen Gesetzen und Normen geregelt, auf Bundesebene wie auch in den Kantonen und Gemeinden.
Die kantonalen Wirkungsziele sind wie folgt definiert:
- Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung.
- Die Bedeutung des Schutzes gegen Diskriminierung wird durch die kantonale Fachstelle Integration breit kommuniziert.
- Die regionalen Integrationsstellen sind sensibilisiert, können Erstinformationen anbieten und eine Triage der Anfragen durchführen.
- Eine unabhängige Beratungsstelle für die Zeugen oder Opfer von Diskriminierung steht Migranten und/oder Schweizer zur Verfügung.
- Die Walliser Bevölkerung wird auf Diskriminierungen aufmerksam gemacht.
Beratungsstelle gegen rassismus
Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms und durch Mandat der DBM, steht seit dem 1. April 2015 eine Beratungsstelle zur Verfügung für die Opfer von rassistischer Diskriminierung geworden sind.
Diese unabhängige Beratungsangebot steht sowohl Schweizerinnen und Schweizern wie auch Ausländerinnen und Ausländern zur Verfügung, die Opfer oder Zeuge von rassistischer Diskriminierung geworden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diskriminierung im Berufsalltag, bei der Wohnungssuche oder bei einem Gang zur Behörde erlebt wurde.
Kontakt
Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Bahnhofstrasse 39
1950 Sitten
027 606 55 85
spm-integration@admin.vs.ch
Oder
Plattform Diskriminierungsschutz
Kontakt: 079 640 70 74
Beratung nach Terminvereinbarung am Montag und Freitag.
ecoute-racisme@croix-rouge-valais.ch