Ausreise aus der Schweiz und Rückkehrhilfe
Ausreise aus der Schweiz und Rückkehrhilfe
Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, haben die Schweiz grundsätzlich zu verlassen. Für Wegweisungsverfügungen und Entscheide der Asylverweigerung ist ausschliesslich das Bundesamt für Migration zuständig.
Asylsuchenden, die bereit sind, ihrer Ausreisepflicht nachzukommen, kann generell eine Rückkehrhilfe gewährt werden.
Kontakt
Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Asylwesen
Bahnhofstrasse 39
1950 Sitten
Tel. 027/606.55.89
Fax 027/606.55.73
(Eingang Chemin des Collines1)