null Ausreise aus der Schweiz und Rückkehrhilfe

Ausreise aus der Schweiz und Rückkehrhilfe

Ausreise aus der Schweiz und Rückkehrhilfe

Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, haben die Schweiz grundsätzlich zu verlassen. Für Wegweisungsverfügungen und Entscheide der Asylverweigerung ist ausschliesslich das Bundesamt für Migration zuständig.

Asylsuchenden, die bereit sind, ihrer Ausreisepflicht nachzukommen, kann generell eine Rückkehrhilfe gewährt werden.

Kontakt

Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Asylwesen
Bahnhofstrasse 39
1950 Sitten

Tel. 027/606.55.89
Fax 027/606.55.73

Der Schalter des Asylwesen befindet sich im Erdgeschoss.
(Eingang Chemin des Collines1)