null Medizinalberufe

Medizinalberufe

medizinalberufe

Unter die Medizinalberufe im Sinne des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (MedBG) vom 23. Juni 2006 fallen der Beruf des Arztes, Zahnarztes, Apothekers und Chiropraktikers.

Wer einen Medizinalberuf selbstständig (auf seinen eigenen Namen und seine eigene Rechnung), unselbstständig (angestellt, beruflich verantwortlich) oder in Weiterbildung ausüben möchte, muss im Besitz einer vom Gesundheitsdepartement ausgestellten Bewilligung sein.

Informationswebseite für Walliser Ärzte: www.vs.ch/web/vademecum

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Kantonsarztamt

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