null Namensänderung / Vornamensänderung

Namensänderung / Vornamensänderung

Namensänderung / Vornamensänderung

Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe gemäss Art. 30 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vorliegen. Als Name gilt der Familien- und Vorname, der in den Zivilstandsregistern eingetragen ist. Nicht unter diese Bestimmung fallen Rufnamen, Pseudonyme, Künstlernamen, etc.

Das Gesuch um Namensänderung ist schriftlich an folgende Adresse zu senden, sofern die betroffene Person im Kanton Wallis ihren Wohnsitz hat:

Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Bahnhofstrasse 39
Postfach 478
1951 Sion

 

Dokumente

Das Gesuchsformular um Änderung des Vor- oder Familiennamens kann bei unserer Dienststelle bezogen werden.

 

Gebühren

Namensänderung : Fr. 500.-
​​​​​​​Vornamensänderung : Fr. 400.-

 

Wiederannahme des Ledignamen

Der Ehegatte, der seinen Namen bei Eheschliessung geändert hat, behält diesen Namen nach der Scheidung oder dem Tod seines Ehegatten; er kann dem Zivilstandsbeamten jedoch jederzeit erklären, dass er seinen Ledignamen wieder annehmen möchte.

Eine Namenserklärung ist während der Ehe nur möglich, wenn diese vor dem 1. Januar 2013 stattfand.

Kontakt

Kontaktperson auf Deutsch

Christian Torrenté

027 606 55 74

SPM-DBM-NOM-ADOPTION@admin.vs.ch