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null Asbestbedingtes Mesotheliom

Asbestbedingtes Mesotheliom

asbestbedingten Mesotheliom

Personen, die ab 2006 an einem asbestbedingten Mesotheliom erkrankt sind, können darüber hinaus finanzielle Unterstützung bei der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) beantragen. Und dies unabhängig davon, ob es sich in ihrem Fall um eine anerkannte Berufskrankheit handelt.

Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt

Av. de la Gare 23
1950 Sitten

Tel. 027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit