null Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch

Ungewollt Schwanger?

Eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft wirft viele Fragen auf und kann Ängste, Unsicherheiten und Zweifel auslösen.

Die Fachpersonen im SIPE-Zentrum (Sexualität, Information, Prävention, Erziehung) sind da, um Sie über die verschiedenen Lösungswege bei einer ungewollten Schwangerschaft zu informieren und Ihnen bei administrativen Fragen zu helfen (Sozialversicherungen, Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsnachweis, Adoptionsverfahren, Kinderbetreuung, Krankenversicherung, Termin für einen Schwangerschaftsabbruch, weitere Begleitung usw.). Sie können diese Dienste solange wie nötig in Anspruch nehmen.

Beratungsstellen

Der Walliser Verband der SIPE-Zentren, der seit 1987 vom Kanton Wallis als offizielle Institution anerkannt ist, umfasst und repräsentiert die verschiedenen SIPE-Beratungszentren des Wallis. Die politisch und konfessionell unabhängigen SIPE-Zentren bieten professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Familienplanung, Schwangerschafts- und Eheberatung sowie Sexualerziehung.

Schwangerschaftsabbruch

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos (Art. 118-120 des Schweizerischen Strafgesetzbuches -StGB):

  • bis zur 12. Schwangerschaftswoche, auf schriftliches Verlangen;
  • ab der 13. Woche, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist.

Für minderjährige Frauen unter 16 Jahren ist eine Beratung in einem SIPE-Zentrum obligatorisch.

Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt

Av. de la Gare 23
1950 Sitten

Tel. 027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit