null Elektronisches Patientendossier

Elektronisches Patientendossier

Elektronisches Patientendossier

Was ist das EPD?

​​​​​​Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine sichere digitale Sammlung, in der Ihre Gesundheitsdaten aufbewahrt werden. Sie und die von Ihnen bestimmten Gesundheitsfachpersonen können jederzeit über das Internet auf Ihr EPD zugreifen und es somit immer und überall nutzen. Ebenso können alle Gesundheitsfachpersonen, die Sie dazu berechtigt haben, Dokumente darin ablegen und einsehen, zum Beispiel Spitalberichte, Diagnosen, Analysen und Vorerkrankungen. So wird Ihre Behandlung durch einen optimierten Informationsübermittlung verbessert.

Das EPD ist äusserst sicher.

Es ist rechtlich im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (nachfolgend EPDG, SR 816.1) vom 19. Juni 2015 und im jeweiligen Ausführungsrecht geregelt. Die Ziele des EPD sind die folgenden:

  • Stärkung der Qualität der medizinischen Behandlung und der Behandlungsprozesse,
  • Verringerung der Fehleranfälligkeit,
  • Vermeidung unnötiger Untersuchungen,
  • Förderung der eigenen Gesundheitskompetenz der Patienten.

 

Hier finden Sie weitere Erklärvideos  zum EPD.

 

Was enthält das EPD ?

Ihr EPD enthält in digitaler Form nützliche Informationen für die von Ihnen ausgewählten Gesundheitsfachpersonen. Diese und Sie selbst können Informationen im EPD speichern und einsehen, was Ihnen den Datenaustausch untereinander ermöglicht.

In Ihrem EPD werden ausschliesslich Kopien der Dokumente abgelegt. Die Originale verbleiben beim Ersteller.

Was sind die Vorteile für Sie ?

Das EPD ist:

  • praktisch - Sie und Ihre Gesundheitsdienstleister können immer und überall darauf zugreifen;
  • nützlich - Der Austausch von Gesundheitsdaten mit allen Gesundheitsfachpersonen ist einfacher. Sie stehen zum Beispiel bei einem gesundheitlichen Notfall sofort zur Verfügung;
  • kostenlos;
  • sicher - maximaler Datenschutz und maximale Datensicherheit: Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zertifizierung der Anbieter nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, Speichern aller Zugriffe in einem jederzeit zugänglichen Protokoll;
  • Ihr Eigentum - Sie verwalten das EPD, also entscheiden Sie darüber, wer auf welche Informationen Zugriff hat.

Wer ist CARA ?

Das Wallis setzt sich seit einigen Jahren für die Digitalisierung der Gesundheit ein. Es hat sich nun mit vier anderen Kantonen (Freiburg, Genf, Jura und Waadt) im kantonsübergreifenden Verband CARA zusammengeschlossen. Dieser Verband dient auf seinem Gebiet als einheitliche Stammgemeinschaft im Sinne des Gesetzes für die gesamte Bevölkerung und alle Akteure des Gesundheitswesens, für die er eine gemeinsame EPD-Plattform bereitstellt.

CARA verwaltet die EPD-Plattform, die Zusatzdienste sowie die Anmeldung der Patienten und den Anschluss der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen zum EPD. Alle nützlichen Informationen finden Sie auch auf seiner Website.

Elektronisches Identifikationsmittel (EIM) - SwissID

Um sicher auf EPD zuzugreifen, müssen Benutzer über ein zertifiziertes elektronisches Zwei-Faktor-Identifikationsmittel (EIM) verfügen. Es dürfen nur vom Bund zertifizierte Lösungen nach EPD-Gesetz verwendet werden.

In diesem Zusammenhang wird der Kanton Wallis seinen Bürgern die kostenlose Nutzung der SwissID anbieten, die den Zugang zum EPD, aber letztlich auch zu E-Government-Diensten ermöglicht.

Die für das EPD zertifizierten SwissID-Ausgabeschalter werden Anfang 2022 im Wallis in Betrieb sein.

Ab wann kann ich mein EPD im Wallis eröffnen?

Jede Person, die in der Schweiz wohnt und versichert ist, kann ihr EPD bereits über die CARA-Website öffnen und die Fachleute angeben, die es einsehen können.

Um jedoch direkt darauf zuzugreifen, es zu verwalten und seinen Inhalt einzusehen, müssen Sie über ein zertifiziertes elektronisches Identifikationsmittel (EIM) verfügen. Das vom Kanton Wallis kostenlos angebotene EIM ist die SwissID. Die für das EPD zertifizierten SwissID-Ausgabeschalter werden Anfang 2022 im Wallis in Betrieb sein.

Es ist zu beachten, dass eine Person, die nicht urteilsfähig oder unter 16 Jahre alt ist, einen Vertreter haben muss, um ihr EPD zu erstellen und zu verwalten. Die anderen Personen können sich auch von einem Vertreter ihrer Wahl unterstützen lassen.

Wie werden Ihre Daten geschützt?

Das EPDG schreibt einen maximalen Schutz der Daten und Dokumente vor, die im EPD abgelegt und verarbeitet werden. Dieser wird durch mehrere Massnahmen gewährleistet (Artikel 7, 9 und 11).

Die Gemeinschaften wie CARA, die das EPD anbieten, müssen von einer anerkannten Stelle zertifiziert sein, die ihrerseits offiziell zugelassen sein muss. Diese Zertifizierung muss alle drei Jahre erneuert werden.

Um auf das EPD zugreifen zu können, müssen die Nutzer (Patienten und Gesundheitsfachpersonen) über ein elektronisches Identifikationsmittel (EIM) zur Zwei-Faktor-Identifizierung verfügen. Auch das EIM muss zertifiziert sein. Ihr EIM ist kostenlos und ermöglicht Ihnen einen Zugriff mit eindeutiger Identifikation auf Ihr EPD.

Ausserdem wird die Sicherheit Ihrer Gesundheitsinformationen durch die von Ihnen erteilten Zugriffsrechte gewährleistet. Sie können einerseits einzeln auswählen, welche Gesundheitsfachpersonen oder -institutionen auf Ihr EPD zugreifen können, und andererseits den Grad der Vertraulichkeit jedes Dokuments einstellen. Diese Zugriffsrechte können Sie jederzeit ändern.

Es sei darauf hingewiesen, dass nur Sie und die Gesundheitsfachpersonen, die von Ihnen dazu berechtigt wurden, Zugriff auf Ihr EPD haben, das Ihnen gehört. Versicherungen, Behörden und Arbeitgeber haben hingegen keinen Zugriff auf das EPD und dürfen es nicht nutzen.

Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen
Team eHealth
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten

Tel. 027 606 49 27
www.cara.ch

Kantonaler Leiter eHealth

Cédric Michelet

@ Adresse courrielcedric.michelet@admin.vs.ch

eHealth Projektmanger

Stanislas Veuthey

@ Adresse courrielstanislas.veuthey@admin.vs.ch