null Eheschliessung

Eheschliessung

Brautpaare, die sich trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Das Ehevorbereitungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die beiden Verlobten müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.

Die verschiedenen Walliser Zivilstandsämter finden Sie hier : Die Zivilstandsämter

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Ehevorbereitungsverfahren

Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist gemäss Art. 98 ZGB für die Einleitung des Ehevorbereitungsverfahrens erforderlich. Bei dieser Gelegenheit werden wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung beraten, sowie Erläuterungen zu den Bürgerrechten der Verlobten abgeben. Sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Brautleute entsprechend informiert, was in der Regel sofort nach Unterzeichnung der Erklärung über die Voraussetzung der Eheschliessung möglich ist.

Sofern das Brautpaar eine Trauung bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt oder im Ausland wünscht, als bei welchem es das Vorbereitungsverfahren gemacht hat, so wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung, bzw. das für eine Trauung in gewissen Ländern benötigte Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt.

 

Trauung

Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorbereitungsverfahrens stattfinden.

Betreffend einem Trauungstermin nehmen Sie mit dem Zivilstandsamt Kontakt auf, bei welchem die Trauung stattfinden soll. Reservationen sind sechs Monate im Voraus möglich.

Das Brautpaar bringt zur Trauung zwei Trauzeugen (einen für jeden Verlobten) mit. Sofern die Verlobten die Sprache, welche beim jeweiligen Zivilstandsamt gesprochen wird, nicht verstehen, ist ein unabhängiger Dolmetscher zu Lasten der Brautleute beizuziehen.

 

Dokumente

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen bezüglich der notwendigen Dokumente die nötige Auskunft.

 

Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz - EAZW Nr. 150.1

Merkblätter EAZW über Eheschliessung