null Individuelle Prämienverbilligung

Individuelle Prämienverbilligung

Individuelle Prämienverbilligung

Um sicherzustellen, dass die gesamte Bevölkerung die Krankenkassenprämien bezahlen kann, richten der Bund und die Kantone staatliche Prämienverbilligungsbeiträge aus. Personen, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen nur einen reduzierten Prämienbetrag leisten.

Sie finden noch folgend die Richtlinien betreffend die individuelle Prämienverbilligung sowie die Einkommenstabelle.

Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist beauftragt, die Beträge gemäss den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes vom 18. März 1994 und des Walliser Gesetzes über die Krankenversicherung vom 22. Juni 1995 auszurichten.

Kontakt

Ausgleichskasse des Kantons Wallis
Avenue Pratifori 22
1950 Sitten

Telefon: 027 324 91 15
E-Mail: subvention@avs.vs.ch
Internet: www.avs.vs.ch