null Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft

Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft

Ab dem 1. Juli 2022 ist es möglich eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.

Diese Umwandlung ist nicht obligatorisch und kann jederzeit erfolgen. Sie besteht in einer Erklärung beider Partner bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz. Bei dieser Umwandlung müssen unbedingt beide Partner anwesend sein.

Um diese Erklärung im Wallis zu beurkunden, müssen Sie einen Termin mit einem der sechs Zivilstandsämter vereinbaren. Das von Ihnen ausgewählte Zivilstandsamt erteilt Ihnen bezüglich der notwendigen Dokumente die nötige Auskunft.

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Mit oder ohne Zeremonie

Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann in den Büros des Amtes (ohne Zeugen) oder während einer Zeremonie in einem Hochzeitssaal (in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen) empfangen werden.

Wenn die Umwandlung während einer Zeremonie stattfindet, können die Partner Gäste einladen.

Die verfügbaren Säle finden Sie unter jedem Zivilstandsamt : Die Zivilstandsämter

 

Gebühr

Die Umwandlungserklärung kostet Fr. 75.-. Wird die Erklärung während einer Zeremonie entgegengenommen, muss mit einem Zuschlag gerechnet werden.