null Beteiligung an den Pflegekosten im Pflegeheim und in Wartebetten

Beteiligung an den Pflegekosten im Pflegeheim und in Wartebetten

Beteiligung an den Pflegekosten im Pflegeheim und in Wartebetten

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) setzt das kantonale Gesetz über die Langzeitpflege eine Beteiligung der Versicherten an den Pflegekosten fest. Diese Beteiligung beschränkt sich nur auf die Pflege in Pflegeheimen und Wartebetten und wird aufgrund des Vermögens des Versicherten bestimmt:

  • 0 Franken für Versicherte mit Sozialhilfe und mit einem Reinvermögen von weniger als 100'000 Franken
  • maximal 5.40 Franken pro Tag für Versicherte mit einem Reinvermögen zwischen 100'000 und 199'999 Franken
  • maximal 10.80 Franken pro Tag für Versicherte mit einem Reinvermögen zwischen 200'000 und 499'999 Franken
  • maximal 21.60 Franken für Versicherte mit einem Reinvermögen von und von mehr als 500'000 Franken

Mit dem untenstehenden Formular kann der Bewohner oder sein gesetzlicher Vertreter aufzeigen, wenn die Beteiligung an den Pflegekosten reduziert oder sogar gestrichen werden muss.

Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen
Estelle Salamin
Av. du Midi 7
1950 Sitten

Telefon: 027 606 49 32
Fax: 027 606 49 04
E-Mail: estelle.salamin@admin.vs.ch
Internet: www.vs.ch/gesundheit


Dokument

Informationen für die Bewohner von Pflegeheimen oder Benutzer von Wartebetten in Spitälern

Formulare