null Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Bestattungsinstitut

Jede Person, die ein Bestattungsinstitut, ein Bestattungsdienst, Krematorium oder jegliches weitere Unternehmen im Umgang mit menschlichen Leichen muss sich bei der Dienststelle für Gesundheitswesen melden.

Die vorliegenden Richtlinien enthalten die Mindestanforderungen für den Betrieb eines solchen Instituts. Sie gewährleisten die öffentliche Gesundheit, die Einhaltung der Totenruhe sowie das ordnungsgemässe Ausüben des Berufes.

Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt

Av. de la Gare 23
1950 Sitten

Tel. 027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit


Dokument

Richtlinien für das Betreiben von Bestattungsinstituten