null Berufsausübungsbewilligung als Psychologe/-in - Psychotherapeut/-in in Weiterbildung

Berufsausübungsbewilligung als Psychologe/-in - Psychotherapeut/-in in Weiterbildung

Berufsausübungsbewilligung als Psychologe/-in - Psychotherapeut/-in in Weiterbildung gemäss der kantonalen Gesetzgebung

Seit dem 1. Januar 2021, müssen die Psychologen-Psychotherapeuten in Weiterbildung eine Berufsausübungsbewilligung besitzen, um unter der Aufsicht und Verantwortung eines bewilligten Psychologe-Psychotherapeuten oder Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie ausüben zu können (Art. 27 Verordnung über die Ausübung und Beaufsichtigung der Gesundheitsberufe RS/811.100).

Um Ihnen eine Berufsausübungsbewilligung ausstellen zu können, benötigen wir ein Dossier mit folgenden Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular;
  • einen aktuellen Lebenslauf in deutscher oder französischer Sprache;
  • Kopie des Hochschulabschlusses in Psychologie beziehungsweise eine Kopie der Bestätigung der Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises, ausgestellt von der zuständigen schweizerischen Stelle (für die Gleichwertigkeitsbestätigung wenden Sie sich bitte an die Psychologieberufekommission (PsyKo), Geschäftsstelle Telefon: +41 58 464 38 18, psyko@bag.admin.ch);
  • Programm des Weiterbildungsgangs in einer Gesundheitseinrichtung oder in einer Praxis;
  • eine erst kürzlich ausgestellte (höchstens 3 Monate alt), ärztliche Bescheinigung mit dem offiziellen Formular der physischen und psychischen Eignung zur Berufsausübung. Falls das ärztliche Zeugnis von einem nicht in der Schweiz zugelassenen Arzt ausgestellt wird, muss eine Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde des entsprechenden Landes beigelegt werden die bestätigt, dass der das Zeugnis ausstellende Arzt zur Ausübung des Arztberufes in seinem Land zugelassen ist;
  • einen aktuellen (höchstens 3 Monate alten) Strafregisterauszug im Original aus den Ländern, in denen Sie sich in den letzten 3 Jahren aufgehalten haben;
  • eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises;
  • für ausländische Staatsangehörige : eine aktuelle (höchstens 3 Monate alte) Unbedenklichkeitsbescheinigung (« certificate of good standing »), ausgestellt von den zuständigen Behörden der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde;
  • Nachweis von Sprachkenntnis für Personen deren Muttersprache nicht Deutsch oder Französisch ist.

 

Die Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs betragen 200 Franken (+ 8 Franken besondere Gesundheitsgebühr). Ein allfälliger Mehraufwand bei unvollständigem Dossier kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen

Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt

Av. de la Gare 23
1950 Sitten

Tel. 027 606 49 00
SSP-autorisationpratique@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit