null Betriebsbewilligung eines Geburtshauses

Betriebsbewilligung eines Geburtshauses

Betriebsbewilligung für ein Geburtshaus

Gemäss dem Gesundheitsgesetz und seinen Anwendungsverordnungen müssen sämtliche Zentren für ambulante Chirurgie, inbegriffen Geburtshäuser, die im Kanton Wallis Leistungen im ambulanten Bereich anbieten möchten, im Besitz einer Betriebsbewilligung sein.

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