null Anmeldung eines Raucherraums

Anmeldung eines Raucherraums

Meldeformular für Raucherraum 

Jeder öffentliche Betrieb, der ein Fumoir einrichten möchte, muss dies der Konsultativkommission „Passivrauchen" mittels dem beiliegenden Formular mitteilen.

Ein Betrieb kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen einen Raucherraum einrichten:

- Der Raucherraum darf nicht grösser als ein Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume des Betriebes sein (Garderoben, Gänge, Toiletten, Küchen usw. werden nicht berücksichtigt).  

- Raucherräume müssen ausreichend belüftet werden. Dies bedeutet, dass Personen, welche sich in benachbarten Räumen befinden nicht durch den Rauch belästigt werden. Ein mechanisches Lüftungssystem ist nur dann notwendig, wenn der Raucherraum über keine Öffnungen verfügt, die eine ausreichende, natürliche Lüftung ermöglichen.

- Der Raucherraum muss klar vom Rest des Betriebes abgetrennt sein und darf zudem kein zwangläufiger Durchgangsort für die Kunden sein, z.B. der Gang zu den Toiletten. 

- Der Raucherraum muss mit einem automatischen System zur Schliessung der Zugangstüre ausgestattet sein.

- Der Raucherraum muss an seiner Eingangstüre deutlich als solcher bezeichnet sein. 

- Einzig der selbstständig erwerbende Betriebsinhaber ist befugt, direkt und persönlich Gäste im Raucherraum zu bedienen. Dies ist Arbeitnehmern in keinster Weise erlaubt, unabhängig von der Art der Dienstleistung (Servieren von Getränken und Speisen, Animation, künstlerische Darbietungen usw.).

 

Kontakt

Service de la santé publique
Commission consultative "fumée passive"
Avenue de la gare 23,
1950 Sion

Téléphone : 027 606 49 00
E-mail : santepublique@admin.vs.ch
Internet : www.vs.ch/sante