null Adoption

Adoption

Für das Adoptionsverfahren sind verschiedene Ämter zuständig, unter anderem das Amt für Kindesschutz und die Dienststelle für Bevölkerung und Migration.

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport über die Adoption.
 

  • Gemeinschaftliche Adoption (national und international) :
    Informationen des Amts für Kindesschutz

     
  • Stiefkind-Adoption (des Ehegatten, Partners oder Konkubinatspartners)
  • Adoption volljähriger Personen


Für alle Auskünfte betreffend die zwei letzten Adoptionsarten, kontaktieren Sie bitte direkt die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (siehe Kontakt)

 

Nachforschung der leiblichen Eltern oder des adoptierten Kindes :
Das folgende Formular muss ausgefüllt und an folgende Adresse gesendet werden : Dienststelle für Bevölkerung und Migration, Adoptionen, Bahnhofstrasse 39, 1950 Sion.
Nachforschung der leiblichen Eltern oder des adoptierten Kindes

Kontakt

Kontaktperson

Christian Torrenté

027 606 55 74

SPM-DBM-NOM-ADOPTION@admin.vs.ch