Inventare - Trockenwiesen und -weiden

Inventare - Trockenwiesen und -weiden

Inventare - Trockenwiesen und -weiden - Was

Was ?

Trockenwiesen und -weiden (TWW) sind grasbewachsene Lebensräume, in den eine grosse Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten heimisch ist. Zurückzuführen ist diese Vielfalt auf die mageren (nährstoffarmen) Böden, welche für diese Lebensräume bezeichnend sind, sowie auf den Menschen, der sie seit Jahrtausenden extensiv nutzt, was einer grossen Zahl seltener und gefährdeter Arten zugute kommt.

Verordnung TwwV
Inkrafttreten 2010
Art des Inventars Biotop
Anzahl in der Schweiz Env. 3000
Anzahl im Wallis 288
Gesamtfläche (CH) 26'6448 ha
Gesamtfläche(VS) 4'287 ha

 

Wozu ?

Seit 1950 sind in der Schweiz 90% der Trockenwiesen und -weiden (TWW) verschwunden. Die Gründe für diesen horrenden Rückgang sind :

  • die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, bei welcher der Boden durch zu viel Dünger angereichert und ausgiebig bewässert wird (zwecks Steigerung der Produktivität) ;
  • die Ausbreitung der Wohngebiete, besonders ausgeprägt an Südhängen ;
  • Ersatzaufforstungen auf diesem Gebietstyp, als Ausgleich für infolge Erschliessungen (Strassen, Bauten und Anlagen etc.) verloren gegangene Waldflächen ;
  • Vergandung infolge verminderter oder ganz eingestellter landwirtschaftlicher Nutzung.

Inventare - Trockenwiesen und -weiden - Wie

Wie ?

Die besonders artenreichen TWW wurden vom BAFU in ein Inventar aufgenommen und sind im Anhang der Trockenwiesenverordnung (TwwV) aufgeführt. Die TwwV regelt die Umsetzung des Tww-Inventars.

Zweck der Verordnung ist es, die TWW ungeschmälert zu erhalten, d.h. in ihrer Qualität, in ihrer biogeografischen Eigenart, in ihrem Aufbau und Zusammenspiel sowie in ihrer natürlichen Dynamik. Eine Land- und Forstwirtschaft, welche nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit handelt, ermöglicht es, die TWW zu erhalten und zu fördern.

Wie eine TWW zu bewirtschaften ist, hängt von ihrem Typ ab. Die Einzelheiten, wie Zeitpunkt und Häufigkeit der Schnitte, Standortwahl von Rückzugsflächen für Kleintiere, Wahl der Weidetiere, Weideführung, mechanische Nachpflege sind im Einvernehmen mit dem Landwirt zu bestimmen.

Klassierung / Kategorisierung

Man unterscheidet vier Kategorien von TWW :

  • Wiesen : Alles Grünland, das gemäht wird, unabhängig von der Höhenlage.
  • Weiden : Grünland, das beweidet wird, bis zur Waldgrenze.
  • Brachen : Alles Grünland in der Niederung, das nicht mehr genutzt wird, und neuere Brachen (max. 10 Jahre) auf Alphöhe.
  • Steppen : extrem trockene Lebensräume, kommen nur im Wallis und in Graubünden vor; Trockenheit, Gefälle und Sonneneinstrahlung lassen kein Baumwachstum zu.

Drei Pflanzenformationen stehen im Zentrum des Inventars*. Die Klassierung stützt sich auf die Zusammensetzung vorhandener Zeiger-Gruppen) :

  • Formation der Magerrasen trockener Standorte mit den subatlantischen Trockenrasen (Xerobromion), den inneralpinen Trockenrasen (Stipo-Poion), den mitteleuropäischen Halbtrockenrasen (Mesobromion) und den osteuropäischen Halbtrockenrasen (Cirsio-Brachypodion).
  • Formation der Gebirgsrasen mit der Blaugrashalde (Seslerion variae), der Rostseggenhalde (Caricion ferrugineae), der Buntschwingelhalde (Festucion variae) und der artenreichen Variante des Borstgrasrasens (Nardion strictae).
  • Formation des Wirtschaftsgrünlandes mit den Fettwiesen (Arrhenatheretalia) und den Feuchtwiesen (Molinietalia), sofern diese genügend Trockenheitszeiger aufweisen.

Inventare - Trockenwiesen und -weiden - Koordination

Koordination / Aufgaben

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

  • Erstellt die Inventare, überwacht die Objekte, gibt Empfehlungen heraus und spricht Finanzbeihilfen.
  • Verfasst und erlässt die Verordnung (TwwV) ; berät und unterstützt die Kantone bei deren Vollzug.
  • Beurteilt, ob ein Projekt mit dem Inventar vereinbar ist und bietet den Kantonen, Gemeinden und Landwirten Hilfestellungen an.

Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft (DWNL)

  • Bestimmt die Umsetzungsgebiete und unterbreitet diese dem BAFU ; plant die Schutz- und Unterhaltsmassnahmen.
  • Sorgt für die Beibehaltung einer nachhaltigen und an die Schutzziele angepassten Land- und Forstwirtschaft.
  • Plant den gesetzlichen Schutz der TWW und sorgt dafür, dass die Flächen in Einklang mit den Schutzzielen bewirtschaftet werden.
  • Erarbeitet die Studien, die zur Gewährleistung eines angemessenen und wirksamen Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich sind.
  • Entwirft, in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Landwirtschaft, die Bewirtschaftungsverträge.
  • Sorgt dafür, dass sich der Zustand der Objekte nicht verschlechtert, solange noch keine Schutzmassnahmen getroffen worden sind.

Dienststelle für Raumentwicklung (DRE)

  • Passt die kantonale Raumplanung an und sorgt für die ordnungsgemässe Bodennutzung.

Dienststelle für Landwirtschaft (DLW)

  • Berät die Landwirte und erlässt Richtlinien für eine/n objektgerechte/n Bewirtschaftung/Unterhalt.
  • Sehen in ihren Baureglementen und Zonenplänen Erhaltungsmassnahmen vor.
  • Sorgen für eine Nutzung, welche den Erhalt der TWW gewährleistet ; ziehen bei Bedarf die DWNL hinzu.
  • Werden bei der Ausscheidung eines Objekts vom Kanton angehört ; beziehen die Empfehlungen in ihre Bauvo­rhaben ein.
  • Nutzen ihren Boden in einer Weise, welche den Schutz der TWW gewährleistet.
  • Wenden die Bewirtschaftungs- und Unterhaltsmassnahmen gemäss den Richtlinien der kantonalen Dienststellen an.
  • Erhalten Zahlungen für ökologische Leistungen und werden für Einkommenseinbussen entschädigt.

Karte von Trockenwiesen und -weiden im WALLIS