Inventare - Trockenwiesen und -weiden
Was ?
Trockenwiesen und -weiden (TWW) sind grasbewachsene Lebensräume, in den eine grosse Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten heimisch ist. Zurückzuführen ist diese Vielfalt auf die mageren (nährstoffarmen) Böden, welche für diese Lebensräume bezeichnend sind, sowie auf den Menschen, der sie seit Jahrtausenden extensiv nutzt, was einer grossen Zahl seltener und gefährdeter Arten zugute kommt.
| Verordnung | TwwV |
| Inkrafttreten | 2010 |
| Art des Inventars | Biotop |
| Anzahl in der Schweiz | Env. 3000 |
| Anzahl im Wallis | 288 |
| Gesamtfläche (CH) | 26'6448 ha |
| Gesamtfläche(VS) | 4'287 ha |
Wie ?
Die besonders artenreichen TWW wurden vom BAFU in ein Inventar aufgenommen und sind im Anhang der Trockenwiesenverordnung (TwwV) aufgeführt. Die TwwV regelt die Umsetzung des Tww-Inventars.
Zweck der Verordnung ist es, die TWW ungeschmälert zu erhalten, d.h. in ihrer Qualität, in ihrer biogeografischen Eigenart, in ihrem Aufbau und Zusammenspiel sowie in ihrer natürlichen Dynamik. Eine Land- und Forstwirtschaft, welche nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit handelt, ermöglicht es, die TWW zu erhalten und zu fördern.
Wie eine TWW zu bewirtschaften ist, hängt von ihrem Typ ab. Die Einzelheiten, wie Zeitpunkt und Häufigkeit der Schnitte, Standortwahl von Rückzugsflächen für Kleintiere, Wahl der Weidetiere, Weideführung, mechanische Nachpflege sind im Einvernehmen mit dem Landwirt zu bestimmen.
Koordination / Aufgaben
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Erstellt die Inventare, überwacht die Objekte, gibt Empfehlungen heraus und spricht Finanzbeihilfen.
- Verfasst und erlässt die Verordnung (TwwV) ; berät und unterstützt die Kantone bei deren Vollzug.
- Beurteilt, ob ein Projekt mit dem Inventar vereinbar ist und bietet den Kantonen, Gemeinden und Landwirten Hilfestellungen an.
Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft (DWNL)
- Bestimmt die Umsetzungsgebiete und unterbreitet diese dem BAFU ; plant die Schutz- und Unterhaltsmassnahmen.
- Sorgt für die Beibehaltung einer nachhaltigen und an die Schutzziele angepassten Land- und Forstwirtschaft.
- Plant den gesetzlichen Schutz der TWW und sorgt dafür, dass die Flächen in Einklang mit den Schutzzielen bewirtschaftet werden.
- Erarbeitet die Studien, die zur Gewährleistung eines angemessenen und wirksamen Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich sind.
- Entwirft, in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Landwirtschaft, die Bewirtschaftungsverträge.
- Sorgt dafür, dass sich der Zustand der Objekte nicht verschlechtert, solange noch keine Schutzmassnahmen getroffen worden sind.
Dienststelle für Raumentwicklung (DRE)
- Passt die kantonale Raumplanung an und sorgt für die ordnungsgemässe Bodennutzung.
Dienststelle für Landwirtschaft (DLW)
- Berät die Landwirte und erlässt Richtlinien für eine/n objektgerechte/n Bewirtschaftung/Unterhalt.
- Sehen in ihren Baureglementen und Zonenplänen Erhaltungsmassnahmen vor.
- Sorgen für eine Nutzung, welche den Erhalt der TWW gewährleistet ; ziehen bei Bedarf die DWNL hinzu.
- Werden bei der Ausscheidung eines Objekts vom Kanton angehört ; beziehen die Empfehlungen in ihre Bauvorhaben ein.
- Nutzen ihren Boden in einer Weise, welche den Schutz der TWW gewährleistet.
- Wenden die Bewirtschaftungs- und Unterhaltsmassnahmen gemäss den Richtlinien der kantonalen Dienststellen an.
- Erhalten Zahlungen für ökologische Leistungen und werden für Einkommenseinbussen entschädigt.
Gesetzgebung
Bund
Für weitere Informationen
Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft
Adresse Sektion Natur- und LandschaftRue de la Dent-Blanche 18A
1950 Sitten
Kontakt
Telefon 027 606 32 00@ E-Mail Adresse sfnp@admin.vs.ch
Link www.vs.ch/dwnl
