Landschaften und Naturdenkmäler

Landschaften und Naturdenkmäler

Landschaften und Naturdenkmäler - was

Was ?

Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sind als Gebiete, sowohl aufgrund ihrer Seltenheit als auch ihrer Schönheit, von hohem Wert für die Schweizer Bevölkerung. Die Selektionierung eines Objekts richtet sich nach der Qualität und Eigenart einer Landschaft, wobei auch Wohlbefinden und Gesundheit der Menschen ins Gewicht fallen. In ihrer Gesamtheit liefern die inventarisierten Objekte ein Abbild der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz und des Wallis.

Verordnung VBLN
Inkrafttreten 1977
Art des Inventars Landschaft
Anzahl in der Schweiz 162
Anzahl im Wallis 18
Gesamtfläche (CH) 780’573 ha
Gesamtfläche (VS) 129’697 ha

Wozu ?

Ab 1950 setzte in der Schweiz eine deutliche Beschleunigung in der Zerstörung wertvoller Landschaften ein, und zwar infolge :

  • Siedlungswachstum ;
  • Ausbau der Verkehrsnetze ;
  • touristische Erschliessung ;
  • Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion.

Nachdem der Bundesrat 2003 feststellen musste, dass die Schutzwirkung nicht ausreichend war, beauftragte er das UVEK mit einer Überarbeitung des Inventars, um die Zielsetzungen und Massnahmen neu zu definieren und so einen besseren Objektschutz zu erreichen.

Eine neue Fassung des BLN-Inventars wurde in 2014 anerkannt.

Landschaften und Naturdenkmäler - Wie

Wie ?

Dieses Inventar war das erste, das im Sinne des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) erlassen wurde. Das Inventar hat zum Ziel, dessen Objekte zu schützen, sie zu pflegen und aufzuwerten.
Die Organe des Bundes, die Kantone und die Gemeinden haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den BLN-Objekten Rechnung zu tragen, namentlich bei der Errichtung von Bauten und Anlagen, bei der Vergabe von Konzessionen, der Genehmigung von Plänen und der Entrichtung von Beiträgen.

KARTE VON Landschaften und Naturdenkmäler

Karte von Landschaften und Naturdenkmäler

Paysages, sites et monuments naturels - Légendes carte

1507    Berner Hochalpen und Aletsch - Bietschhorn - Gebiet (nördlicher)
1701    Binntal
1702    Lac de Tanay
1703    Haut Val de Bagnes
1704    Mont d’Orge près de Sion
1705    Valère et Tourbillon
1706    Berner Hochalpen und Aletsch - Bietschhorn - Gebiet
1707    Dent Blanche - Matterhorn - Monte Rosa (1707a et 1707b)
1708    Pyramides d’Euseigne
1709    Blocs erratiques de Monthey

1710    Rhônegletscher mit Vorgelände
1711    Raron - Heidnischbiel
1712    Les Follatères - Mont du Rosel
1713    Les Diablerets - Vallon de Nant - Derborence
1714    Begji - Platten
1715    Gorges du Trient
1716    Bois de Finges
1717    Laggintal - Zwischenbergtal
1718    Vallon de Réchy-Sasseneire

Klassierung / Kategorisierung

Bei den BLN-Objekten wird nach vier Kategorien unterschieden :

Einzigartige Landschaften

Zu dieser Kategorie gehören Objekte, die aufgrund ihrer Schönheit, Eigenart, wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturgeografischen Bedeutung einzigartig sind (Bsp. : das Matterhorn).

Für die Schweiz typische Landschaften

Im BLN verzeichnet werden naturnah geprägte Kulturlandschaften, die für eine Landesgegend besondere kulturgeschichtliche Merkmale sowie für Fauna und Flora wichtige Lebensräume enthalten (Bsp. : Raron-Heidnischbiel).

Grossräumige Erholungslandschaften

Gebiete, die zum Wandern und Erleben der Natur einladen und wesentlich zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Menschen beitragen (Bsp. : Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet).

Naturdenkmäler

Einzelobjekte der belebten wie unbelebten Natur, wie Geotope (Bsp. : Les Pyramides d’Euseigne).

Landschaften und Naturdenkmäler - Koordination

Koordination / Aufgaben

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

  • Erstellt die Inventare, überwacht die Objekte, gibt Empfehlungen heraus und spricht Finanzbeihilfen.
  • Verfasst und aktualisiert die Verordnung (VBLN) ; berät und unterstützt die Kantone bei deren Vollzug.
  • Beurteilt, ob ein Projekt mit dem Inventar vereinbar ist und bietet den Kantonen, Gemeinden und Landwirten Hilfestellungen an.

Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft (DWNL)

  • Arbeitet Studien aus, erstellt Unterhaltspläne, realisiert Massnahmen und führt Erfolgskontrollen durch.
  • Sorgt dafür, dass die Qualität der Objekte erhalten bleibt, namentlich durch die Abgabe von Vormeinungen.

Dienststelle für Raumentwicklung (DRE)

  • Passt die kantonale Raumplanung an ; sorgt für die ordnungsgemässe Bodennutzung.

Dienststelle für Mobilität (DFM)

  • Trägt bei Bauvorhaben den BLN-Objekten Rechnung und trifft für die betroffenen Flächen die erforderlichen Massnahmen.

Dienststelle für Landwirtschaft (DLW)

  • Berät die Landwirte und erlässt Richtlinien für eine/n objektgerechte/n Bewirtschaftung/Unterhalt.
  • Sehen in ihren Baureglementen und Zonenplänen Erhaltungsmassnahmen vor.
  • Haben bei der Erfüllung ihrer raumwirksamen Aufgaben den BLN-Objekten Rechnung zu tragen.
  • Sorgen für eine Nutzung, welche den Objekterhalt gewährleistet. Ziehen bei Bedarf die DWNL hinzu.