Landschaften und Naturdenkmäler
Was ?
Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sind als Gebiete, sowohl aufgrund ihrer Seltenheit als auch ihrer Schönheit, von hohem Wert für die Schweizer Bevölkerung. Die Selektionierung eines Objekts richtet sich nach der Qualität und Eigenart einer Landschaft, wobei auch Wohlbefinden und Gesundheit der Menschen ins Gewicht fallen. In ihrer Gesamtheit liefern die inventarisierten Objekte ein Abbild der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz und des Wallis.
| Verordnung | VBLN |
| Inkrafttreten | 1977 |
| Art des Inventars | Landschaft |
| Anzahl in der Schweiz | 162 |
| Anzahl im Wallis | 18 |
| Gesamtfläche (CH) | 780’573 ha |
| Gesamtfläche (VS) | 129’697 ha |
Wie ?
Dieses Inventar war das erste, das im Sinne des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) erlassen wurde. Das Inventar hat zum Ziel, dessen Objekte zu schützen, sie zu pflegen und aufzuwerten.
Die Organe des Bundes, die Kantone und die Gemeinden haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den BLN-Objekten Rechnung zu tragen, namentlich bei der Errichtung von Bauten und Anlagen, bei der Vergabe von Konzessionen, der Genehmigung von Plänen und der Entrichtung von Beiträgen.
Karte von Landschaften und Naturdenkmäler

1507 Berner Hochalpen und Aletsch - Bietschhorn - Gebiet (nördlicher)
1701 Binntal
1702 Lac de Tanay
1703 Haut Val de Bagnes
1704 Mont d’Orge près de Sion
1705 Valère et Tourbillon
1706 Berner Hochalpen und Aletsch - Bietschhorn - Gebiet
1707 Dent Blanche - Matterhorn - Monte Rosa (1707a et 1707b)
1708 Pyramides d’Euseigne
1709 Blocs erratiques de Monthey
1710 Rhônegletscher mit Vorgelände
1711 Raron - Heidnischbiel
1712 Les Follatères - Mont du Rosel
1713 Les Diablerets - Vallon de Nant - Derborence
1714 Begji - Platten
1715 Gorges du Trient
1716 Bois de Finges
1717 Laggintal - Zwischenbergtal
1718 Vallon de Réchy-Sasseneire
Koordination / Aufgaben
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Erstellt die Inventare, überwacht die Objekte, gibt Empfehlungen heraus und spricht Finanzbeihilfen.
- Verfasst und aktualisiert die Verordnung (VBLN) ; berät und unterstützt die Kantone bei deren Vollzug.
- Beurteilt, ob ein Projekt mit dem Inventar vereinbar ist und bietet den Kantonen, Gemeinden und Landwirten Hilfestellungen an.
Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft (DWNL)
- Arbeitet Studien aus, erstellt Unterhaltspläne, realisiert Massnahmen und führt Erfolgskontrollen durch.
- Sorgt dafür, dass die Qualität der Objekte erhalten bleibt, namentlich durch die Abgabe von Vormeinungen.
Dienststelle für Raumentwicklung (DRE)
- Passt die kantonale Raumplanung an ; sorgt für die ordnungsgemässe Bodennutzung.
Dienststelle für Mobilität (DFM)
- Trägt bei Bauvorhaben den BLN-Objekten Rechnung und trifft für die betroffenen Flächen die erforderlichen Massnahmen.
Dienststelle für Landwirtschaft (DLW)
- Berät die Landwirte und erlässt Richtlinien für eine/n objektgerechte/n Bewirtschaftung/Unterhalt.
- Sehen in ihren Baureglementen und Zonenplänen Erhaltungsmassnahmen vor.
- Haben bei der Erfüllung ihrer raumwirksamen Aufgaben den BLN-Objekten Rechnung zu tragen.
- Sorgen für eine Nutzung, welche den Objekterhalt gewährleistet. Ziehen bei Bedarf die DWNL hinzu.
Gesetzgebung
Bund
Für weitere Informationen
Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft
Adresse Sektion Natur- und LandschaftRue de la Dent-Blanche 18A
1950 Sitten
Kontakt
Telefon 027 606 32 00@ E-Mail Adresse sfnp@admin.vs.ch
Link www.vs.ch/dwnl