FAQ - Allgemeines

Bei VSTax handelt es sich um ein Programm mit dessen Hilfe man die Steuererklärung am PC ausfüllen kann. Dieses Programm wird vom Kanton Wallis gratis zur Verfügung gestellt. Es kann von allen Steuerpflichtigen, welche eine Steuererklärung für natürliche Personen im Kanton Wallis ausfüllen müssen, benutzt werden.

Ja, seit dem VSTax 2010 können Sie die Steuererklärung via Internet einreichen. Zur Sicherheit müssen Sie ein Passwort eingeben, welches Sie auf der Steuererklärung finden. Seit der Steuerperiode 2011 können auch Belege per Internet verschickt werden (Format pdf, jpeg, png oder tif).

Falls die Übermittlung erfolgreich war, müssen Sie das Übermittlungsprotokoll ausdrucken, unterschreiben und mit den nicht per internet verschickten Belegen bei der kantonalen Steuerverwaltung im Kanton Wallis abgeben.

Ab der Steuerperiode 2017 können Sie die Steuererklärung per Internet mit 100% digitalisierter Belege übermittlen: Folgen Sie den Instruktionen des Programms. Sobald sie einmal übermittelt wurde, bleiben Ihnen 10 Tage Zeit um eventuelle Korrekturen vorzunehmen. Mit dieser Methode ist es nicht mehr notwendig, die Quittung zu drucken, zu unterschrieben und der Steuerverwaltung zuzusenden. Vom System erhalten Sie eine elektronische Bestätigung, die Sie bei sich abspeichern.

Ja, die Anzahl der Steuererklärungen die mit dem VSTax ausgefüllt werden können ist unbegrenzt.

Das Passwort besteht aus 10 Zeichen (Buchstaben und/oder Zahlen) - Zum Beispiel: Aut9PHkfmx. Bitte auf Gross- und Kleinschreibung achten!

Sie finden das Passwort unter:

  • Unterhalb Ihrer Adresse auf dem ersten Blatt der Steuererklärung, falls Sie die komplette Steuererklärung auf Papier erhalten haben
  • Zuunterst auf der zweiten Seite ihres Informationsblattes das die Steuererklärung ersetzt
  • Übermittlungsprotokoll noch nicht an die Steuerverwaltung verschickt: Korrektur im VSTax und nochmals via Internet verschicken (max. 9 Mal möglich)
  • Übermittlungsprotokoll bereits bei der Steuerverwaltung abgegeben:

Kleine Korrekturen an ein oder zwei Rubriken an der Hauptsteuererklärung (ersten 4 Seiten): Der Steuerpflichtige teilt via einem Brief der kantonalen Steuerverwaltung mit, welche Rubrik er korrigiert hat, und gibt diesen Brief mit allfälligen Belegen bei der Gemeinde ab. Diese legt das Schreiben zusammen mit der Übermittlungsbestätigung in den entsprechenden A3-Umschlag

Korrektur mehrerer Rubriken oder am Wertschriftenverzeichnis: In diesen Fällen ist die Steuererklärung komplett mit dem 2d-Barcode auszudrucken und bei der kantonalen Steuerverwaltung abzugeben. Diese legt die neue Version zusammen mit der Übermittlungsbestätigung in den A3-Umschlag.

Das VSTax kontrolliert die neue AHV-Nummer. Bei einem Fehler, überprüfen Sie bitte Ihre NAHV-Nummer mit der Nummer auf den neuen AHV-Ausweis und korrigieren Sie sie.

Jedes Jahr wird eine neue Version des VSTax zur Verfügung gestellt. Diese Version kann immer nur für die jeweillige Steuerperiode benutzt werden.

Ja, die Daten aus dem VSTax des Vorjahres können ins aktuelle VSTax übernommen werden. Unter dem Menüpunkt "Datenübernahme aus dem Vorjahr" können Sie die Daten importieren.

Wenn Sie auf Ihre Originalsteuererklärung schauen, sehen Sie oben links aufgedruckt das Dossier- und das Steuernummer. Bei der Steuernummer ist es nicht nötig die letzten drei Ziffern einzugeben (140). Für die Steuerpflichtigen die keine komplette Steuererklärung mehr erhalten, befinden sich diese Informationen auf der Rückseite des Briefes welchen Sie erhalten haben. Die Steuerpflichtigen die die Steuererklärung des Vorjahres mit Hilfe einer Software ausgefüllt haben, erhalten anstelle der kompletten Steuererklärung nur noch einen A3-Umschlag mit allen notwendigen Informationen.

Nein. Sie können die Daten jedoch auf ein externes Speichermedium (USB-Stick, SD Karte, CD usw.) kopieren, dass Passwort geschützt ist.

Falls Sie einen Fehler während der Übertragung via Internet haben oder falls "Unvollständig" und "Enauf der Steuererklärung aufgedruckt ist, sollten Sie die Steuererklärung überprüfen.

Sie können dies via Menü "Extras" --> "Steuererklärung überprüfen". Danach müssen Sie die Meldungen abarbeiten, die auf der rechten und linken Seite des Validierungsfensters erscheinen.

Überprüfen Sie bitte auch, ob Sie auf Seite 3, unter Punkt 7 (Kapitalleistungen) das "Nein"-Kästchen oder im Minimum eines der anderen Kästchen angekreuzt haben.

Auf dem "Willkommensbildschirm" können Sie nach dem Öffnen der Programmes die Sprache wechseln. Das VSTax startet dann neu mit der gewählten Sprache.

Unverteilte Erbengemeinschaft – FAQ

Fragen zum Verzeichnis der Wertschriften

Fehlt beim Erfassen eines Kontos auf den Bankbelegen die IBAN-Nummer oder akzeptiert der Wertschriftenassistent die erfasste IBAN-Nummer nicht, so ist bei der Erfassung der Wertschrift unter Bezeichnung die Rubrik «Übrige» auszuwählen.

Die Kontonummer wird neu in der Spalte "Bezeichnung der Vermögenswerte / Konto-Nr / IBAN" eingetragen. Falls Sie das Wertschriftenverzeichnis mit Hilfe des neuen Moduls abxValor ausfüllen (auf das kleine Icon, das wie ein Blatt Papier aussieht, ganz links klicken), werden die Einträge automatisch in die richtigen Spalten übertragen.

Falls die automatische Titelsuche nach Valorennummern im Detail des Wertschriftenverzeichnisses nicht geht, sollten Sie Ihre Einstellungen im Firewall kontrollieren. Sie müssen den Programmen erlauben, dass sie aufs Internet zugreifen können.

Seit dieser Steuerperiode müssen Sie den Assistenten benutzen, um das Detailverzeichnis der Wertschriften ausfüllen zu können. Zum Öffnen machen Sie einen Doppelklick auf der entsprechenden Linie.

[ Video-Anleitung Eingeben von Aktien] [ Video-Anleitung Eingeben eines Bankkontos]

 

Seit der Steuerperiode 2018 liefern verschiedene Bankinstitute die steuerrelevanten Bankdaten mit Hilfe eines elektronischen Steuerauszuges (PDF Datei). Diese Methode erlaubt den 100 % automatischen Import der Bankdaten (Wertschriften / Schulden) in die Steuersoftware. Nehmen Sie bitte mit Ihrer Bank Kontakt auf, wenn Sie mehr wissen möchten.  

[ Video-Anleitung]

 

 

Fragen zum Import von Belegen ins VSTax

Ja. Alle Belege, wie Lohnausweis, Schuldenverzeichnis etc. müssen dem Original beigelegt werden. Können aber seit der Version 2012 auch per Internet verschickt werden.

Scannen Sie Ihre Papierdokumente mit Hilfe von Tell Tax (ohne Anmeldung / Kontoerstellung) direkt aus der VSTax Anwendung heraus wenn Sie die Steuererklärung ausfüllen. Das Dokument wird direkt der entsprechenden Rubrik zugeordnet, von wo Sie importieren möchten.

 

Neu: Erklärungsvideo für die Benutzung von VSTax-QR im VSTax

 

Füllen Sie die Steuererklärung für eine Drittperson aus (z.B. ein Familienmitglied)? Mit der neuen Tell Tax Version können Sie von jetzt an auch Belege für andere Steuerpflichtige scannen und ins VSTax der Drittperson importieren, für die Sie die Steuererklärung ausfüllen

Sobald Sie ein Dokument importieren das mehr als eine Seite hat, können Sie nun die einzelnen Seiten ganz einfach verschiedenen Kategorien zuordnen. Öffnen Sie den enstprechenden Dialog im VSTax und teilen Sie die Belege den Kategorien zu.

[ Video-Anleitung]

 

Support

Falls Sie ein technisches Problem haben:

  • Probleme bei der Installation
  • Probleme beim Download
  • usw

Können Sie mit uns via Online Formular Kontakt aufnehmen

Hilfe und Support

Kontaktformular nach Gemeinde (für fachliche Fragen):

https://www.vs.ch/vstax-kontakte

Online Formular für technische Fragen (Installation, download usw.):

https://www.vs.ch/vstax-formular

Technische Hotline (Probleme bei der Installation, Download usw.) - Gratisnummer aus der Schweiz

058 660 22 77
Der Support steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr (werktags)