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null Das Kantonsgericht lehnt die Einrichtung eines vorübergehenden Durchgangszentrums für Asylbewerber in Gamsen ab
Medienmitteilung

Das Kantonsgericht lehnt die Einrichtung eines vorübergehenden Durchgangszentrums für Asylbewerber in Gamsen ab

02/02/2018 | Dienststelle für Sozialwesen

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) nimmt den Entscheid des Kantonsgerichts zur Ablehnung der Einrichtung eines vorübergehenden Durchgangszentrums für Asylbewerber in Gamsen zur Kenntnis. Im Januar 2016 hatte das DGSK einen Antrag auf eine fünfjährige Verlängerung der Genehmigung zur Nutzung der Arbeiterunterkünfte in Gamsen als provisorisches Aufnahmezentrum gestellt. Die Stadtgemeinde Brig-Glis hatte diese Verlängerung im Mai 2016 genehmigt. Die Genehmigung wurde vom Staatsrat im Anschluss an eine Beschwerde mehrerer Anwohner bestätigt. Das DGSK nimmt den Entscheid des Kantonsgerichts zur Kenntnis, bedauert jedoch, kein vorübergehendes Durchgangszentrum für Asylbewerbende in Gamsen eröffnen zu können.

Im Januar 2016 beantragte das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) eine fünfjährige Verlängerung der Genehmigung zur Nutzung von Arbeiterunterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gamsen. Die Gemeinde Brig-Glis hatte diese Verlängerung im Mai 2016 genehmigt. Diese Genehmigung der Gemeinde wurde vom Staatsrat bestätigt, nachdem mehrere Anwohner Berufung eingelegt hatten. Das Kantonsgericht gab nun den Anwohnern recht, die gegen die Entscheidung des Staatsrates Berufung eingelegt hatten. Das DGSK nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und wird die Erwägungsgründe des Urteils des Kantonsgerichts analysieren, bedauert jedoch, dass es nicht in der Lage ist, ein vorübergehendes Durchgangszentrum für die Familien von Asylsuchenden in Gamsen zu eröffnen.

Ziel des Departements war es, Familien sowie alleinstehenden Frauen und Männern, die direkt aus den Verfahrenszentren des Bundes ins Wallis kommen, Unterkünfte (Container) zur Verfügung zu stellen. Die Asylsuchenden sollten sich dort vorübergehend aufhalten, bis sie in eine andere Unterkunft im Oberwallis umziehen.

Um die soziale und berufliche Integration der Asylbewerber erfolgreich zu gestalten, ist es wichtig, dass das Departement in allen Teilen des Kantons über Durchgangszentren verfügt. Der Integrationsprozess wird unterbrochen, wenn die Asylbewerbenden nach der Erstaufnahme die Sprachregion wechseln müssen.