Bundesverordnung COVID-19 Publikumsanlässe
Der Staatsrat hat entschieden, den Schutzschirm-Mechanismus bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Letzterer ermöglicht es, einen Teil der ungedeckten Kosten der Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zu übernehmen, die für mehr als 1000 Personen pro Tag konzipiert sind und aufgrund der Covid-19-Epidemie auf behördliche Anordnung abgesagt oder verschoben werden müssen. Auch die Beteiligung der den Anlass bewilligenden Gemeinde an den ungedeckten Kosten in Höhe von 10 Prozent, die zulasten des Kantons gehen, wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Seit dem 1. April wurden die letzten auf Bundesebene noch gültigen sanitären Massnahmen aufgehoben. Gemäss der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe bleiben die Bestimmungen zu den Schutzschirmen jedoch gültig. Angesichts der möglichen Entwicklung der epidemiologischen Situation hält der Staatsrat die Weiterführung dieses Instruments für notwendig.
Die Dienststelle für Kultur ist für Kulturveranstaltungen zuständig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Standortgemeinde verpflichtet ist, für die von ihr bewilligten Veranstaltung 10% der ungedeckten Kosten, aber höchstens 10 Franken pro Einwohner, zu bezahlen.
Für Sport- und Wirtschaftsveranstaltungen sind die Gesuche an das kantonale Sportamt bzw. die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation zu richten.
Letzter Stand: 10. Juni 2022