Das Staatsarchiv Wallis eine Liste der abzuliefernden Dokumente vorlegen

Wenn sie für die Behandlung der laufenden Geschäfte nicht mehr verwendet werden, sind die für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmten Dokumente an das Staatsarchiv Wallis abzuliefern. Vor ihrer Überführung ins Staatsarchiv Wallis müssen sie den jeweiligen Prozessen entsprechend klassiert, aufbereitet und aufgelistet werden.

Die Liste der abzuliefernden Dokumente muss unbedingt ans Staatsarchiv Wallis zur Bestätigung vorlegen werden.