Bundesverordnung COVID-19 Kultur
Bundesverordnung COVID-19 Kultur
Coronavirus: Verlängerung der Ausfallentschädigungen und Informationen zu den Transformationsprojekten
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dieselbe Regelung gilt für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich.
Die Transformationsprojekte stehen Kulturunternehmen (sowie Kulturschaffenden in Form von rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaften) offen. Neu können auch Laienvereine solche Beiträge beantragen, unter der Voraussetzung, dass mehrere Vereine gemeinsam solche Projekte erarbeiten.
Folgende Hilfen kann ich beanspruchen (siehe Abbildung unten) :
Ich bin ein/e Kulturschaffende/r
- EO (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten)
- Soforthilfe für Kulturschaffende durch Suisseculture Sociale (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag einzureichen).
- Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich sind um zwei Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.
- Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
- Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Juli 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Das Merkblatt, das über die Modalitäten der Meldung an das Amt für Kultur informiert, kann unten heruntergeladen werden.
Die Gesuche können ausschliesslich über die online Plattform www.vs-myculture.ch eingereicht werden.
- Sozialhilfe (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten)
Ich bin ein Kulturverein im Laienbereich
- Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag einzureichen).
- Ab den 13. April 2022 können auch Laienvereine Beiträge für Transformationsprojekte beantragen, unter der Voraussetzung, dass mehrere Vereine gemeinsam solche Projekte erarbeiten.
Das Merkblatt, das über die Modalitäten der Meldung an die Dienststelle für Kultur informiert, kann unten heruntergeladen werden.
Fristen für die Einreichung von Anträgen: 28. Februar 2022, 15. Mai 2022, 31. August 2022, 31. Oktober 2022.
Die Gesuche können ausschliesslich über die online Plattform www.vs-myculture.ch eingereicht werden.
Ich bin ein Kulturunternehmen
- EO (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten)
- Die Ausfallentschädigungen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich sind um zwei Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.
- Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Mai 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
- Anträge, die sich auf Schäden beziehen, die zwischen dem 1. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022 entstanden sind, müssen daher bis zum 31. Juli 2022 bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Die Gesuche können ausschliesslich über die online Plattform www.vs-myculture.ch eingereicht werden.
- Transformationsprojekte : Das Merkblatt, das über die Modalitäten der Meldung an die Dienststelle für Kultur informiert, kann unten heruntergeladen werden.
Fristen für die Einreichung von Anträgen : 28. Februar 2022, 15. Mai 2022, 31. August 2022, 31. Oktober 2022.
Die Gesuche können ausschliesslich über die online Plattform www.vs-myculture.ch eingereicht werden. - "Schutzschirm" (überkantonale Veranstaltung, +1000 Personen pro Tag) : bis zum 31. Dezember 2022
Erklärfilm Unterstützungmassnahmen
Informationsanlass TRANSFORMATIONSPROJEKTE - 8. Februar 2022
Letzter Stand: 13. Mai 2022