Bundesverordnung COVID-19 Kultur
Bundesverordnung COVID-19 Kultur
Mit Inkrafttreten am 14. Oktober der Bundesverordnung COVID-19 Kultur und dann seiner Änderung am 18. Dezember 2020, werden die derzeit bestehenden Sofortmassnahmen für Kulturschaffende (Suisseculture Sociale) (ausschliesslich durch den Bund finanziert) sowie die Unterstützung von Kulturvereine im Laienbereich verlängert. Zusätzlich zu den Ausfallentschädigungen für Unternehmen und Kulturschaffende wird ein neues Programm für die Unterstützung von Transformationsprojekten geschaffen. Dies zur Förderung der Wiederbelebung des Kultursektors durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten: Strukturelle Neuorientierung/Erwerb von neuem Publikum.
Folgende Hilfen kann ich beanspruchen (siehe Abbildung unten) :
Ich bin ein/e Kulturschaffende/r
- EO (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten)
- Soforthilfe für Kulturschaffende durch Suisseculture Sociale (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag einzureichen).
- Entschädigungen für finanzielle Verluste : das untenstehende Merkblatt zum Herunterladen enthält Informationen über die Gesuchstellung bei der Dienststelle für Kultur
Nächste Frist : 28. Februar 2021 (für den Zeitraum des Schadens vom 1. November 2020* bis zum 31. Januar 2021)
*Schäden zwischen dem 1.11. und 18.12.2020 stehen unter dem Vorbehalt, dass das Parlament die geplante Revision zur Rückwirkung von Art. 11 Abs. 2 Covid-19-Gesetz annimmt (Entscheid voraussichtlich am 19. März 2021).
Die Gesuche können ausschliesslich über die online Plattform www.vs-myculture.ch eingereicht werden (ab dem 10. Februar 2021). In der Zwischenzeit können die Dokumente gemäss untenstehendem Merkblatt vorbereitet werden. - Sozialhilfe (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten)
Ich bin ein Kulturverein im Laienbereich
- Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten und einen Antrag einzureichen).
Ich bin ein Kulturunternehmen
- KAE (klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zu erhalten)
- Entschädigung für finanzielle Verluste : das untenstehende Merkblatt zum Herunterladen enthält Informationen über die Gesuchstellung bei der Dienststelle für Kultur.
Nächste Frist : 31. Mai 2021 (für den Zeitraum des Schadens vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021) - Transformationsprojekte : das untenstehende Merkblatt zum Herunterladen enthält Informationen über die Gesuchstellung bei der Dienststelle für Kultur.
Fristen für die Einreichung von Anträgen : 21. Februar, 31. März, 31. Mai, 31. Juli, 30. September und 30. November (letzte Frist)
Transformationsprojekte - Workshop nur in französisch - Januar 2021
Die Powerpoint-Präsentationen (auf Französisch) sind unten verfügbar.
Letzter Stand: 2. Februar 2021