Coronavirus (COVID-19) - Kultur
Coronavirus : Ende der Ausfallentschädigungen und Beiträge zur Transformationsprojekte.
Die Soforthilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 weitergeführt. Die Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei Suisseculture sociale eingereicht werden.
Alle verfügbaren Massnahmen für den Kultursektor finden Sie unter: www.bak.admin.ch/Covid19.
Für weitere Informationen : www.vs.ch/de/web/culture/covid-19-verordnung
"Schutzschirm"
Der Staatsrat hat entschieden, den Schutzschirm-Mechanismus bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Letzterer ermöglicht es, einen Teil der ungedeckten Kosten der Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zu übernehmen, die für mehr als 1000 Personen pro Tag konzipiert sind und aufgrund der Covid-19-Epidemie auf behördliche Anordnung abgesagt oder verschoben werden müssen. Auch die Beteiligung der den Anlass bewilligenden Gemeinde an den ungedeckten Kosten in Höhe von 10 Prozent, die zulasten des Kantons gehen, wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Für weitere Informationen : Verordnung COVID-19 Publikumsanlässe (vs.ch)
Letzter Stand: 2 November 2022
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