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Beibehaltung der zugesagten Subventionen für abgesagte Veranstaltungen
Die Dienststelle für Kultur wird den Organisatoren der unterstützten Veranstaltungen die zugesagten Beträge auszahlen, auch wenn diese aufgrund der Coronavirus-Epidemie abgesagt werden müssen. Die Kosten, die durch die Vertragung einer Veranstaltung entstehen, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden für die Kosten, für die sie gewährt wurden, beibehalten, sie können nicht auf andere Ausgaben übertragen werden. Die Zahlung von Subventionen für eine abgesagte oder verschobene Veranstaltung kann nur im Falle eines Defizits erfolgen.
Das nachstehende Merkblatt zum Herunterladen orientiert Sie über die Ankündigungsmodalitäten.
Meldefrist : sobald die Absage oder Verschiebung bekannt ist.