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Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung 2026

Zusätzliche 15,2 Millionen zur Unterstützung der Walliser Haushalte

Der Kanton Wallis verstärkt seine Unterstützung für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen angesichts der steigenden Krankenversicherungsprämien. 2026 werden 283,7 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung aufgewendet. Dies sind 15,2 Millionen Franken mehr als 2025. Die Einkommensgrenzen, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung geben, werden ebenfalls angehoben, sodass im 2026 zusätzlich 6200 Personen von einer Prämienverbilligung profitieren können. Die Subventionssätze bleiben gegenüber 2025 unverändert.

Die sukzessiven Erhöhungen der letzten Jahre haben bestätigt, wie sehr die Prämien eine Belastung für Haushalte darstellen, auch für die Mittelschicht. Für viele Familien kann eine Erhöhung der Prämien dazu führen, dass sie schwierige Entscheidungen über wesentliche Ausgaben treffen müssen. Sie kann auch zu Zahlungsverzögerungen, Verschuldung oder sogar zum Verzicht auf bestimmte Gesundheitsleistungen führen.

Zusätzliche 15,2 Millionen Franken werden im Jahr 2026 für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bereitgestellt, sodass des Gesamtbetrag 283,7 Millionen Franken erreicht. Dieser Entscheid spiegelt den Willen des Kantons wider, die Kaufkraft zu erhalten und zu verhindern, dass die Prämien die Haushalte unverhältnismässig.

Um der wirtschaftlichen Situation der Haushalte mit bescheidenem Einkommen Rechnung zu tragen, werden die Einkommensgrenzen, die Anspruch auf eine IPV geben, angehoben. Durch diese Anpassung werden im Vergleich zu 2025 rund 6200 Personen zusätzlich von einer IPV profitieren können. Rund 100'000 Personen dürften somit im Jahr 2026 eine IPV erhalten, was einem Viertel der Walliser Bevölkerung entspricht.

Die 2026 geltenden Subventionssätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Diese Stabilität soll den Begünstigten Kontinuität garantieren. Gleichzeitig liegt der Fokus darauf, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, indem man die Einkommensgrenzen anhebt.

Die Subventionen verteilen sich auf die Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (54 %), auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen (27 %) und auf Personen mit Sozialhilfe (10 %). Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen ab (9 %). Diese Aufteilung spiegelt den Zweck der IPV wider: Schutz der Haushalte, die am stärksten wirtschaftlich benachteiligt sind, Unterstützung von Familien, die zwar nicht in einer prekären Lage sind, aber konkrete Hilfe benötigen, und Vermeidung von Betreibungsverfahren bei einer Pflichtausgabe.

Grundsätzlich werden die Begünstigten auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2024 automatisch ermittelt und die Verbilligung werden bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2026 abgezogen. Die Begünstigten werden im Februar 2026 persönlich informiert. Personen mit einer Änderung in der familiären (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder der finanziellen Situation (Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung, usw.) im Jahr 2025 müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2026 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2026 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch einreichen.

Weitere Informationen sind verfügbar unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik «Für die Bevölkerung» > «Krankenversicherung».