Staatsratsbulletin vom Mittwoch 28. Januar 2015

28.01.2015 | Staatskanzlei 

28.01.2015 | Präsidium | BI Artikel
Sitzung des Staatsrates vom 28. Januar 2015
An seiner wöchentlichen Sitzung vom 28. Januar 2015 beschäftigte sich der Staatsrat mit 102 Dossiers. Er beantwortete drei Interpellationen, eine Motion sowie ein Postulat des Grossen Rates. Er genehmigte verschiedene Stellungnahmen zu eidgenössischen Vernehmlassungen: Änderung der Verordnung über die Umweltvertäglichkeitsprüfung; Vernehmlassung betreffend den Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) Der Staatsrat homologierte vier Gemeindereglemente sowie einen Quartierplan. Er behandelte 18 Rekurse und fällte neun Personalentscheide.
28.01.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Vex - Reglement Erhebung Handänderungssteuern homologiert
Der Staatsrat hat das Reglement zur Erhebung von zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuern homologiert, so dass die Gemeinde Vex eine kommunale Steuer, zusätzlich zur kantonalen Steuer bei Handänderungen von Gebäuden auf ihrem Gemeindegebiet erheben kann (Art. 2 Abs. 1 und Art. 15 des Gesetzes über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012).
28.01.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Montana - Reglement Handänderungssteuern homologiert
Der Staatsrat hat das Reglement zur Erhebung von zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuern homologiert, so dass die Gemeinde Montana eine kommunale Steuer, zusätzlich zur kantonalen Steuer bei Handänderungen von Gebäuden auf ihrem Gemeindegebiet erheben kann (Art. 2 Abs. 1 und Art. 15 des Gesetzes über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012).
28.01.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Chermignon - Reglement Handänderungssteuern homologiert
Der Staatsrat hat das Reglement zur Erhebung von zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuern homologiert, so dass die Gemeinde Chermignon eine kommunale Steuer, zusätzlich zur kantonalen Steuer bei Handänderungen von Gebäuden auf ihrem Gemeindegebiet erheben kann (Art. 2 Abs. 1 und Art. 15 des Gesetzes über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012).
28.01.2015 | Finanzen und Institutionen | BI Artikel
Dorénaz - Reglement Handänderungssteuern homologiert
Der Staatsrat hat das Reglement zur Erhebung von zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuern homologiert, so dass die Gemeinde Dorénaz eine kommunale Steuer, zusätzlich zur kantonalen Steuer bei Handänderungen von Gebäuden auf ihrem Gemeindegebiet erheben kann (Art. 2 Abs. 1 und Art. 15 des Gesetztes über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012).