Staatsratsbulletin

Bulletin der Staatsratssitzung vom 18. Dezember 2019

20/12/2019 | Staatskanzlei 

Präsidium

An seiner wöchentlichen Sitzung vom 18. Dezember 2019 beschäftigte sich der Staatsrat mit 213 Dossiers.

Er beanwortete eine Motion sowie elf Postulate.

Er bezog Stellung zu folgenden eidgenössischen Vernehmlassungen:

  • Antwort an Eidegenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung – Vernehmlassung betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung und Innovation
  • Antwort an Eidgenössisches Departement des Innern – Vernehmlassung betreffend Änderung der Tierseuchenverordnung
  • Antwort an Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – Vernehmlassung betreffend Revision der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft
  • Antwort an Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – Vernehmlassung betreffend Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachenenschutzes
  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation – Vernehmlassung betreffend Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020

Er behandelte 48 Rekurse und fällte 26 Personalentscheide.

Departement für Finanzen und Energie (DFE)

Änderung von mehreren gesetzlichen Grundlagen über das Personal des Staates Wallis

Der Staatsrat hat mehrere gesetzliche Grundlagen über das Personal des Staates Wallis geändert. Diese Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf das durch den Grossrat verabschiedete Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Wallis (PKWAL) und auf die Anpassungen der Gesetze über das Personal des Staates Wallis. Die Kantonsregierung wollte zudem den neuen Eltern ein Recht auf eine Herabsetzung des Beschäftigungsgrades gewähren. Ab dem 1. Januar 2020 haben die Angestellten nach der Geburt oder Adoption eines oder mehrerer Kinder, in ihrer Funktion Anspruch auf eine Herabsetzung des Beschäftigungsgrades um bis zu 20 Prozent bis zu einem verbleibenden Beschäftigungsgrad von 60 Prozent. Der Anspruch auf Herabsetzung des Beschäftigungsgrades muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt oder der Adoption des Kindes geltend gemacht werden. Der Staatsrat kann durch eine Richtlinie Personalkategorien festlegen, welche von der Anwendung dieser Bestimmung ausgeschlossen sind. Falls die Bedürfnisse der Dienststelle es erlauben, kann die Anstellungsbehörde einen Beschäftigungsgrad unter 60 Prozent genehmigen.

Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS)

Proklamation eines Verfassungsrats des Bezirks Sitten

Aufgrund der Demission von Cyrille Fauchère aus Brämis, hat der Staatsrat Vincent Boand aus Sitten als zweiter nicht gewählter Verfassungsrat der Liste Nr. 5 UDC & Union des citoyens als gewählter Verfassungsrat des Bezirks Sitten erklärt, zumal der erste nicht gewählte Verfassungsrat, Jacky Vuissoz aus Savièse, seinen Verzicht erklärt hat.

Proklamation eines Verfassungsrats des Bezirks Entremont

Aufgrund der Demission von Damien Vogel aus Le Châble, hat der Staatsrat Jérôme Formaz aus Sembrancher als erster nicht gewählter Kandidat der Liste Nr. 2 UDC & Union des citoyens als gewählter Verfassungsrat des Bezirks Entremont erklärt.

Homologation der Teilrevision des Kur- und Beherbergungstaxenreglements der Gemeinde Hérémence

Der Staatsrat hat die von der Urversammlung am 13. Juni 2019 angenommene Teilrevision des Kur- und Beherbergungstaxenreglement der Gemeinde Hérémence homologiert. Die Änderung betreffen die Artikel 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 16. Die Gültigkeit von Artikel 6 wurde zeitlich befristet.

Homologation des angepassten Reglements über die Tourismusförderungstaxe der Gemeinde Bellwald

Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Gemeinde Bellwald am 14. März 2019 angepasste Reglement über die Tourismusförderungstaxe mit einer Änderung homologiert.

 

Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK)

Anerkennung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Spital Wallis

Der Staatsrat hat die Anerkennung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Spital Wallis erneuert. Er hat zwei neue Leistungen anerkannt, namentlich die  Spitalseelsorge sowie den Sozialdienst. Die erneuerten Leistungen sind: Notfalldienste, Neonatologie, Memoryklinik, mobiler Palliativdienst, Koordination Organspenden, Suizidprävention, universitäre Lehre, Gefängnismedizin, Psychiatrie ambulant und Tagesspital, Qualitäts- und Patientensicherheit sowie Übersetzungs-/Dolmetscherdienste. Diese Leistungen, die nicht vollständig durch die Entgeltung der stationären und/oder ambulanten Spitalbehandlungen gedeckt sind, werden durch der Kanton im Rahmen der verfügbaren Mittel subventioniert.

Kunst am Bau bei öffentlichen Bauten - Vernehmlassung des Vorprojekts zur Revision des Kulturförderungsgesetzes (Art. 15)

Im Wallis wurde die Praxis der Kunst-am-Bau-Projekte bei öffentlichen Gebäuden durch die Übernahme ins Kulturförderungsgesetz vom 15. November 1996 eingeführt. Dieses sieht vor, dass der Auftraggeber einen Betrag zwischen 0,5  und 2 Prozent der Gesamtkosten für Kunst-am-Bau-Projekte reserviert.

Heute stellen wir fest, dass Kunst im öffentlichen Raum nicht mehr ausschliesslich bei Gebäuden umgesetzt wird, sondern dass sie in alle Arten von Bauten einfliesst. Es ist daher notwendig, die Bestimmungen zu überdenken und auf die Entwicklung der Praxis einzugehen.

Der Staatsrat hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermächtigt, den Vorentwurf der Gesetzesänderungen in Vernehmlassung zu schicken. Grundsätzliche Änderungen betreffen die Standardisierung der Bezeichnung «Kunst am Bau», den Umfang von Kunst am Bau auf die Hoch- und Tiefbauarbeiten auszudehnen, eine Höchstgrenze von 750'000 Franken für Kunstinstallationen einzuführen sowie diese Revision des Gesetzes auf die Arbeiten der dritten Rhonekorrektur anzuwenden.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite des Kantons Wallis unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen abrufbar. Stellungnahmen können bis 1. Februar 2020 eingereicht werden.