Staatsratsbulletin

Bulletin der Staatsratssitzung vom 24. Oktober 2018

26/10/2018 | Staatskanzlei 

Präsidium

An seiner wöchentlichen Sitzung vom 24. Oktober 2018 beschäftigte sich der Staatsrat mit 146 Dossiers.

Er beantwortete zwei Interpellationen und eine schriftliche Frage.

Er bezog Stellung zu folgenden eidgenössischen Vernehmlassungen:

  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation – Vernehmlassung betreffend Teilrevision der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung
  • Antwort an Westschweizer Konferenz für Lotterie und Spiele – Vernehmlassung –Westschweizer Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen 
  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation – Vernehmlassung betreffend Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen
  • Antwort an Eidgenössisches Departement des Innern – Vernehmlassung betreffend Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

Er homologierte zwei kommunale Reglemente. Er behandelte 27 Rekurse und fällte zwölf Personalentscheide.

 

Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS)

Aletschgebiet - Homologation der Statutenänderung des Verbandes für Wasserwirtschaft und Entwicklungsplanung

Der Staatsrat hat die von der Delegiertenversammlung des Verbandes für Wasserwirtschaft und Entwicklungsplanung im Aletschgebiet der Gemeinden Bitsch, Lax, Bettmeralp und Riederalp am 8. Juni 2018 angenommenen Änderungen der Statuten infolge der Fusion der Gemeinden Martisberg und Bettmeralp genehmigt.

Inden - Homologation des Reglements über die Benutzung der Flur- und Forststrassen

Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Gemeinde Inden am 22. Juni 2018 angenommene Reglement über die Benutzung der Flur- und Forststrassen homologiert.

 

Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK)

Festsetzung der Einkommensgrenze betreffend Anrecht auf Haushaltszulage

Der Staatsrat hat die Grenzen für den Anspruch auf die Haushaltszulage des Familienfonds im Jahr 2018 festgelegt. Diese entsprechen 120% der verwendeten Limiten der Prämienverbilligung.

Ungefähr 11’750 Familien werden bis Ende Dezember eine Haushaltszulage von 1'350 Franken erhalten. Der an die Familien zu verteilende Totalbetrag von 15‘862’500 Mio. Franken stammt aus dem kantonalen Familienfonds. Dieser Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der zugelassenen Familienzulagenkassen des Kantons auf der Basis eines Beitrags von 0.16 % der beitragspflichtigen AHV-Löhne finanziert.