Staatsratsbulletin

Bulletin der Staatsratssitzung vom 21. Juni 2017

23/06/2017 | Staatskanzlei 

Präsidium

An seiner wöchentlichen Sitzung vom Mittwoch, 21. Juni 2017, behandelte der Staatsrat 207 Dossiers. Er antwortete auf eine Motion sowie auf zwei Postulate.

Er bezog Stellung zu folgenden Vernehmlassungen/Anhörungen: 

  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung – Vernehmlassaung betreffend Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für die Tierarztpraxen und Tierkliniken
  • Antwort an Eidgenössisches Departement des Innern – Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung
  • Antwort an Eidgenössisches Finanzdepartements – Vernehmlassung betreffend Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung - Vernehmlassung betreffend Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung – Vernehmlassung betreffend Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
  • Antwort an Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport – Vernehmlassung betreffend Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und – projekte, Verordnung des BASPO über „Jugend und Sport“
  • Antwort an Bundesamt für Strassen – Anhörung betreffend SachplanVerkehr – Teil Infrastruktur Strasse
  • Antwort an Bundespräsidentin – Vernehmlassung zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung

Der Staatsrat homologierte zwei kommunale Reglemente, die Änderung eines Zonennutzungsplans, eines Detailnutzungsplans sowie eines kommunalen Bau- und Zonenreglements. Er behandelte 30 Rekurse und fällte 23 Personalentscheide.

 

Departement für Finanzen und Energie (DFE)

 

Beschluss über die Beiträge des interkommunalen Finanzausgleichs 2018

Der Staatsrat hat den Beschluss über die provisorischen Beiträge des interkommunalen Finanzausgleichs zur Vorbereitung des Budgets des Kantons und der Gemeinden für das Jahr 2018 angenommen. 40 Gemeinden werden 25,2 Millionen Franken in den Finanzausgleichsfonds zuweisen. Die Beteiligung des Kantons wird sich auf 35,8 Millionen Franken erheben. Insgesamt werden so 61,0 Millionen Franken an Walliser Gemeinden, die in Form von Ressourcen oder von Lasten benachteiligt sind, bezahlt.

 

Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS)

Grächen - Homologation - Änderung des Zonennutzungsplans - Detailnutzungsplan Skiabfahrtszone und des Bau- und Zonenreglements

Der Staatsrat hat die von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Grächen am 13. Oktober 2016 angenommene Änderung des Zonennutzungsplans - Detailnutzungsplan Skiabfahrtszone und des Artikels 81 des Bau- und Zonenreglements homologiert. Erforderlich wurde die Teilrevision aufgrund des geplanten Ausbaus der Beschneiungsanlage.

 

Obergoms - Homologation des Reglements über die Energieversorgung

Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Obergoms am 5. Juni 2014 angenommene Reglement über die Energieversorgung (elektrische und thermische Energie) mit Änderungen homologiert.

 

Anniviers - Homologation des Reglements zur Unterstützung der Hotellerie

Der Staatsrat hat das von der Urversammlung der Gemeinde Anniviers am 12. Dezember 2016 angenommene Reglement zur Unterstützung der Hotellerie homologiert. Dieses Reglement ermöglicht es der Gemeinde Anniviers den Hotelleriesektor auf Gemeindegebiet finanziell zu unterstützen: etwa mit zinslosen Darlehen oder Darlehen zu Vorzugszinsen; mit Bürgschaften oder ausnahmsweise mit einer Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft.

 

Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB)

Vernehmlassung des Bundes – Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum

Der Staatsrat begrüsst die Vernehmlassung des Bundes über Bürgschaftshilfen (Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und zur Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum). Die Erweiterung dieses Instrumentes zur Unterstützung der KMU bis zur einem maximalen Betrag von 1 Million Franken (statt heute 500‘000.- Franken) wird Ihre Förderung stärken, insbesondere im Fall von Uebergaben und Nachfolgen. Die Bürgschaften haben das oben erwähnte Gesetz ersetzt, welches deswegen aufgehoben  wird.

 

Vernehmlassung des Bundes – Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Der Fonds de Roulement als indirekte Förderung stellt vor allem in den städtischen Gebieten und grossen Agglomerationen ein probates und bewährtes Mittel zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus dar. Der Bundesrat schlägt mit dem Bundesbeschluss vor, den bestehenden Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken aufzustocken. Der Kanton Wallis kann diesem Bundesbeschluss zustimmen, verlangt aber, dass im Gegenzug substanzielle Massnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation in den Berggebieten ergriffen werden. Konkret verlangt der Kanton Wallis, dass für jene Kantone, welche aktive Wohnbauförderung in Berggebieten betreiben, der Bund für den Äquivalenz-Betrag in gleicher Höhe aufkommen muss, dies im Gegenzug zur Erhöhung des Fonds de Roulement. Es müssen die Instrumente des Wohnraumförderungsgesetzes verstärkt auch in den Bergregionen zum Tragen kommen.