Staatsratsbulletin

Staatsratsbulletin vom Mittwoch 7. Dezember 2016

09/12/2016 | Staatskanzlei 

Praesidium

Staatsratssitzung

An seiner wöchentlichen Sitzung vom 7. Dezember 2016 befasste sich der Staatsrat mit 121 Dossiers. Er genehmigte drei Postulate und zwei Motionen, eine Interpellation  und folgende Stellungnahmen:

  • Vernehmlassung betreffend Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportweltbewerbe

Zudem behandelte der Staatsrat dreiunddreissig Rekurse und fällte zehn Personalentscheide.

Philipp Spörri – chancelier d’Etat – 027 606 21 12

 

Finanzen und Institutionen

 

Sitten Homologation des Gemeinderatsreglements

Der Staatsrat hat das Gemeinderatsreglement der Gemeinde Sitten homologiert, welches vom Generalrat am 27. September 2016 angenommen wurde.

Dieses Reglement enthält die Vorschriften betreffend die Organisation und den Betrieb des Gemeinderates. Das Gemeinderatsreglement von Sitten tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Sitten - Änderung des kommunalen Organisationsreglement

Der Staatsrat hat die Änderungen des kommunalen Organisationsreglements der Gemeinde Sitten homologiert, welche vom Generalrat am 27. September 2016 und von der Urversammlung am 27. November 2016 angenommen wurden. Die Änderungen des Organisationsreglements betreffen insbesondere die Gehälter des Präsidenten und der Gemeinderäte und treten am 1. Januar 2017 in Kraft

 

St-Martin - Homologation des Reglements über die Kur- und Beherbergungstaxe

Der Staatsrat hat das Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe der Gemeinde St-Martin homologiert.

 

Maurice Tornay, Staatsrat - 027 606 50 05

 

Volkswirtschaft, Energie und Raumplanung

 

In Beratung des Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes

Im Rahmen der Aktualisierung des Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes eröffnet der Staat Wallis das Vernehmlassungsverfahren zu den Bestimmungen im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Abgaben, den Strukturverbesserungen, den Kuhkämpfen, den Ersatzvornahmen sowie anderen notwendigen Gesetzesanpassungen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert von Freitag, 16. Dezember 2016 bis Montag, 6. Februar 2017

 

Genehmigung des Agglomerationsprogramms Brig-Visp-Naters (3. Generation)

Die Agglomerationskonferenz (AKO) der Agglomeration Brig-Visp-Naters wird bis Ende Dezember 2016 das erarbeitete Agglomerationsprogramm der 3. Generation beim Bund zur Prüfung einreichen. Der Kanton Wallis unterstützt die Gemeinden der Agglomeration Brig-Visp-Naters in ihrer Absicht, dieses Projekt umzusetzen. Er wird sich auch weiterhin in der Projektorganisation der Agglomeration engagieren und die Arbeiten am Agglomerationsprogramm auf fachlicher Ebene begleiten.

 

Jean-Michel CINA, Staatsrat - 027 606 23 00